Das Parlament beschloss am 19.6.2001 mit den Stimmen aller Fraktionen ausgenommen des SzDSz ein sog. Statusgesetz, das den magyarischen Minderheiten außerhalb Ungarns materielle und soziale Vergünstigungen bei einem Aufenthalt in Ungarn gewährt – eine unbürokratische Einreise nach Ungarn, ein dreimonatiges Arbeitsrecht pro Jahr sowie Vergünstigungen im Kultur-, Gesundheits-, Bildungs- und öffentlichen Transportbereich – und den magyarischen Minderheiten vor Ort (geringe) finanzielle Unterstützung gewährt. Auslandsungarn sollen einen so genannten »Nationalbürger-Ausweis« erhalten, der sie zum Empfang dieser Leistungen berechtigen soll. Das Gesetz soll am 1.1.2002 in Kraft treten und gilt für etwa 2,8 bis 3,2 Mio. ethnische Ungarn, darunter 1,6 Mio. im rumänischen Siebenbürgen, 600000 in der Südslowakei, 30000 in der serbischen Vojvodina, 200000 in der Westukraine, 25000 in Kroatien und 8500 in Slowenien. Aus Ungarns Nachbarländern, vor allem Rumänien und der Slowakei, kam zum Teil scharfe Kritik an dem Gesetz. Sie warfen Ungarn u.a. vor, ohne Konsultation ein Gesetz verabschiedet zu haben, das sich auf Bürger eines anderen Landes beziehe. Der rumänische Außenminister Mircea Geoana erklärte, Rumänien werde die Anwendung des Gesetzes auf seinem Territorium verhindern. Auch von Seiten der Europäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wurden Bedenken angemeldet.
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