In seinem Abschlussbericht über Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität im Fürstentum vom 31.8.2000 stellte Sonderstaatsanwalt Kurt Spitzner fest, in Liechtenstein existiere keine »Geldwäsche-Community« aus Banken, Politikern, Behörden und Justiz. Jedoch seien Banken ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen, und die Justiz sei Verdachtsfällen von Wirtschaftsvergehen nur schleppend nachgegangen. Im Übrigen habe er festgestellt, dass die meisten Vermögenswerte, die zum Zwecke der Geldwäsche nach Liechtenstein gelangten, bereits in anderen Ländern einer »Vorwäsche« unterzogen worden seien. Als Konsequenz kündigte die Regierung eine personelle Aufstockung von Justiz und Polizei an, um die Umsetzung der verschärften Gesetze zu gewährleisten. Am 1.10. endete die Geltung des sog. Superbankgeheimnisses. Seitdem sind die Banken verpflichtet, die Identität von Kunden auch dann festzustellen, wenn die Geschäftsbeziehung über Treuhänder oder Anwälte vermittelt ist, und Vermögenswerte erst dann entgegenzunehmen, wenn deren Herkunft nachvollziehbar ist. Am 4.6.2001 wurde in Vaduz das Institute for Compliance and Quality Management (ICQM) gegründet. Seine Hauptaufgabe besteht in der Entwicklung von Qualitätsstandards und Risikomanagementnormen für den Kampf gegen Geldwäsche. In Anerkennung der erheblichen Anstrengungen Liechtensteins strich der Geldwäsche-Ausschuss der OECD das Land am 22.6. von der »schwarzen Liste«, die er im Jahr 2000 erstmals aufgestellt hatte.
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