Unter dem Druck einer ultimativen Forderung der USA, vor dem Beginn einer für den 29.6. geplanten internationalen Geberkonferenz, auf der über eine Finanzhilfe an Jugoslawien von mehr als 1 Mrd. DM entschieden werden sollte, Milošević an das ICTY zu überstellen, erließ die Bundesregierung am 24.6. ein Dekret über die Kooperation mit dem Haager Tribunal und leitete das Auslieferungsverfahren ein. Als das Verfassungsgericht am 28.6. das Dekret auf Antrag von Milošević aussetzte, setzte sich Djindjić über Bedenken von Koštunica hinweg und veranlasste nach einem entsprechenden Beschluss der serbischen Regierung wenige Stunden später die Auslieferung. Zur Begründung für seinen Schritt berief sich Djindjić auf den Handlungsspielraum, den die Bundesverfassung seiner Regierung einräume, wenn durch Entscheidungen auf Bundesebene fundamentale serbische Interessen verletzt würden. Kamerun: Anfang Januar 2000 eskaliert der latente Grenzstreit mit Nigeria um ölreiche Flussinseln im Golf von Guinea unter dem Namen Halbinsel Bakassi, als die nigerianische Armee und Luftwaffe in Alarmbereitschaft gesetzt werden. Nigeria begründete diese Maßnahme mit dem Bau einer französischen Militärbasis nahe Bakassi. Das umstrittene Gebiet war Kamerun zuletzt 1975 vom damaligen nigerianischen Präsidenten Yakubu Gowon als Dank für dessen Neutralität im Biafra-Krieg zugesprochen worden; die nachfolgenden nigerianischen Präsidenten hatten dies jedoch für nichtig erklärt. 1996 konnte ein Grenzkrieg durch internationale Vermittlung beigelegt werden. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag berät seit 1994 über den Disput.
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