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Internationale Organisationen: OSZE Modifizierter KSE-Vertrag

FWA 2001 Spalte 999f

Der von den 30 Vertragsstaaten am 19.11.1999 in Istanbul unterzeichnete modifizierte Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) verringert erneut die Zahl schwerer Waffen - hierzu zählen Kampfpanzer, gepanzerte Fahrzeuge, Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber und Artillerie - und von Truppen, die in den einzelnen Staaten und bestimmten Gebieten stationiert werden dürfen. Am 13.5.1997 hatten Vertreter der 30 KSE-Staaten (14 aus NATO-Staaten und 16 des 1991 aufgelösten Warschauer Pakts) in Wien die Verhandlungen über eine Modifizierung des 1990 unterzeichneten und am 9.11.1992 in Kraft getretenen KSE-Vertrags aufgenommen. Dieser war vereinbart worden, um die riesigen Waffenarsenale des Kalten Kriegs zu verringern und die Bedrohungen in Europa zu vermindern. Bis 1998 wurden mehr als 58000 Waffensysteme zerstört. – Die Vertragsstaaten einigten sich nunmehr in Istanbul auf ein neues System von Beschränkungen, das die zulässigen Obergrenzen nicht mehr zwei Blöcken, sondern einzelnen Staaten zuweist. Dazu wurden nationale und territoriale Obergrenzen eingeführt. Die nationalen Obergrenzen geben an, wie viele Waffen ein Staat im gesamten Vertragsgebiet stationieren darf; die territorialen Obergrenzen bestimmen, wie viele Waffen sich auf dem Gebiet eines Staates befinden dürfen (sie enthalten also auch die Stationierungen fremder Streitkräfte). So darf z.B. Deutschland 3444 Kampfpanzer, 3281 gepanzerte Kampffahrzeuge, 2255 Artilleriesysteme, 765 Kampfflugzeuge und 280 Angriffshubschrauber besitzen (nationale Obergrenzen). Zusammen mit den Stationierungen anderer Vertragsstaaten dürfen sich auf deutschem Boden künftig höchstens 4704 Panzer, 6772 Kampffahrzeuge und 3407 Artilleriesysteme befinden (territoriale Obergrenzen). Die territorialen Obergrenzen dürfen bei Manövern und in Krisensituationen sowie unter »außergewöhnlichen Umständen« zeitweise überschritten werden. Truppen mit einem Mandat der Vereinten Nationen (UN) oder der OSZE fallen nicht unter diese Beschränkungen.
Umstritten war bei den Verhandlungen die so genannte Flankenregel, die die Stationierung russischer Truppen in den Militärbezirken St. Petersburg und Kaukasus beschränkt. Vereinbart wurde schließlich, dass Russland an seiner Südflanke mehr Waffen stationieren darf; die Zahl der dort zulässigen gepanzerten Kampffahrzeuge wurde von 1380 auf 2140 erhöht. Dafür muss Russland seine Truppen aus Moldau vollständig und aus Georgien teilweise abziehen. – Insgesamt sehen die neuen Obergrenzen einen weiteren Rüstungsabbau um insgesamt etwa 10 % vor: In den 30 Vertragsstaaten zwischen Atlantik und Ural würden demnach 11000 Waffensysteme verschrottet. Der neue KSE-Vertrag kann erst nach der Ratifizierung durch die Parlamente aller Signatarstaaten in Kraft treten.

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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.