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Senegal: Chronik Casamance

FWA 2001 Spalte 727f

Am 26.12.1999 einigen sich Vertreter der Regierung und der separatistischen Rebellenorganisation Mouvement des Forces Démocatiques de la Casamance (MFDC) nach Verhandlungen in Banjul (Gambia) auf einen Waffenstillstand. Das Abkommen sieht die sofortige Einstellung der Kämpfe vor. Von Januar bis Juni 2000 sind regelmäßige Gespräche zwischen den Konfliktparteien vorgesehen, um eine dauerhafte Einigung zu erreichen. Der Konflikt zwischen der MFDC und der Regierung um die Casamance im Süden Senegals dauert seit 18 Jahren an, 1989 hatten die Separatisten die Unabhängigkeit der Provinz erklärt. Zuletzt war im Juli 1993 ein Waffenstillstand vereinbart worden, der viele Male gebrochen wurde. Im Mai 1999 hatte die Regierung ein Hilfsprogramm für die Casamance angekündigt, das Verbesserungen für die Infrastruktur und das Bildungswesen vorsieht.

Im Januar 2000 werden politische Gefangene, die im Zusammenhang mit der Unabhängigkeitsbewegung festgenommen wurden, aus der Haft entlassen.

Anlässlich seiner Amtseinführung am 1.4.2000 hebt Wade den Hausarrest gegen den Gründer des MFDC, Diamacoune Senghor, auf.

Am 17.4. werden bei gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Separatisten und der Armee in der Casamance 19 Menschen getötet. Bereits in der Woche davor forderten Kämpfe 18 Todesopfer. Die Friedensgespräche gelten als festgefahren. Die Rebellen verfügen über Rückzugsbasen im Nachbarland Guinea-Bissau.

Am 3.2. 2000 erhebt ein Gericht in Dakar Anklage wegen Menschenrechtsverletzungen gegen den früheren Dikatator des Tschad, Hissène Habré, der seit seinem Sturz im Dezember 1990 im Senegal im Exil lebt. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) macht Habré, der auch der »Pinochet Afrikas« genannt wird, für bis zu 40000 politische Morde und 200000 Fälle von Folter während seiner Amtszeit von 1982 bis 1990 verantwortlich, die durch seine geheime Staatspolizei ausgeführt wurden. Habré wird unter Hausarrest gestellt. Mit der Zulassung der Klage, die von neun Einzelpersonen und einer tschadischen Organisation erhoben wird, muss sich erstmals ein afrikanischer Staatschef vor einem Gericht außerhalb seines Heimatlandes verantworten. 1996 nahm Senegal die Klausel der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UN) in seine Verfassung auf, die die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, Personen, die der Folter verdächtigt werden, an ein Gericht auszuliefern.

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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.