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Schweiz: Chronik Armeereform

FWA 2001 Spalte 720

Der Bundesrat beschließt am 31.5.2000 politische Leitlinien für eine tiefgreifende Strukturreform der Streitkräfte, die bis 2003 umgesetzt werden soll. In der künftigen »Armee 21« sollen statt der bisherigen 360000 Soldaten nur noch 100000 bis 120000 aktiv Dienst leisten, ergänzt eventuell durch eine Reserve von bis zu 80000 Mann. Die Zahl der Berufs- und Zeitsoldaten soll von 3600 auf 8000 erhöht werden. Die Dienstpflicht in der Armee soll für das Gros mit dem Alter von 32 Jahren enden. Die Wehrpflicht und das Milizsystem, beide durch die Verfassung vorgegeben, bleiben erhalten.

Geldwäsche

Am 1.4.2000 endet die zweijährige Übergangsfrist des Geldwäschegesetzes von 1998. Auch der Parabankensektor ist nun einer verwaltungsrechtlichen Finanzaufsicht unterworfen: Finanzintermediäre – Treuhänder, Rechtsanwälte, Wechselstuben u. a. – müssen einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation angehören oder sich der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäsche im Eidgenössischen Finanzdepartment direkt unterstellen. Für alle im Finanzsektor Tätigen besteht Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche. 1999 hat sich die Zahl der gemeldeten Fälle von Geldwäsche mehr als verdoppelt. In 370 Fällen sperrten die Behörden Vermögenswerte von insgesamt mehr als 1,5 Mrd. sfr. Dazu gehörten auch Teile des vom früheren nigerianischen Diktator Sani Abacha in die Schweiz transferierten Vermögens (679 Mio. US-$).

 

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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.