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Russische F�deration: Chronik Stärkung des Zentralstaats

FWA 2001 Spalte 669ff

Präsident Putin unternimmt mehrere Schritte, um die Kontrolle über die Föderationssubjekte durch die Zentralregierung zu stärken und die Macht der teilweise sehr eigenmächtig handelnden Republikspräsidenten und Gouverneure einzuschränken. Nach Angaben der Präsidialverwaltung stehen die Grundgesetze der meisten der 21 Teilrepubliken und ein Teil der auf regionaler Ebene verabschiedeten Gesetze im Widerspruch zur Verfassung der RF.

Am 13.5.2000 verfügt Präsident Putin per Dekret eine Einteilung der RF in sieben neue Verwaltungseinheiten und ernennt für jeden dieser sog. Föderalen Bezirke, die bis auf zwei Ausnahmen mit den Militärbezirken identisch sind und jeweils zwischen sechs und 18 der 89 Föderationssubjekte (21 Republiken, 10 Autonome Kreise, 1 Autonomes Gebiet, 6 Regionen, 49 Gebiete und 2 Städte) umfassen, einen bevollmächtigten Vertreter des Präsidenten, darunter nur zwei Zivilisten. Diese sollen über die Einhaltung föderaler Gesetze und der Verfassung der RF sowie die Umsetzung der Anordnungen der Zentralregierung wachen. Eine Gesetzesvorlage, nach der dem Föderationsrat künftig nicht mehr die Präsidenten bzw. Gouverneure der Föderationssubjekte und die Vorsitzenden der Regionalparlamente angehören, sondern diese zwei ständige Vertreter wählen, je einen auf Vorschlag der Exekutive und der Legislative, wird von der Staatsduma am 23.6. gebilligt und vom Föderationsrat am 28.6. abgelehnt. Einem modifizierten Gesetzesentwurf, der vorsieht, dass ab 2002 Exekutive und Legislative der Föderationssubjekte je einen Vertreter in das Oberhaus entsenden und der Vertreter der Exekutive jederzeit wieder abberufen werden kann, sofern das entsprechende Regionalparlament dies nicht mit Zweidrittelmehrheit ablehnt, billigen Staatsduma und Föderationsrat am 19.7. mit 308 gegen 88 Stimmen bei fünf Enthaltungen bzw. am 26.7. mit 119 gegen 18 Stimmen bei vier Enthaltungen. Mit dem Sitz im Föderationsrat, der erhebliche Mitsprache- und Kontrollrechte hat, verlieren die Präsidenten bzw. Gouverneure politischen Einfluss und ihre Immunität vor Strafverfolgung. Am 19.7. überstimmt die Staatsduma mit 362 gegen 35 Stimmen bei acht Enthaltungen ein Veto des Föderationsrats vom 7.7. gegen ein Gesetz, das es dem Präsidenten der RF erlaubt, unter bestimmten Bedingungen die gewählten Präsidenten bzw. Gouverneure der Föderationssubjekte im Falle von Verstößen gegen Gesetze oder die Verfassung der RF zu entlassen.

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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.