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Deutschland: Chronik Länderfinanzausgleich

FWA 2001 Spalte 253

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) erklärt in seinem Urteil vom 11.11.1999 den Finanzausgleich für teilweise verfassungswidrig und verpflichtet den Gesetzgeber, bis Ende 2002 ein Maßstäbegesetz zu beschließen, in dem die Grundsätze für das finanzielle Ausgleichssystem zwischen den Bundesländern und die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens neu gefasst werden. Auf dieser Basis muss bis Ende 2004 eine neue Gesamtregelung geschaffen werden, anderenfalls entfällt der Länderfinanzausgleich. Das BverfG bestätigt den Grundsatz der finanziellen Solidarität zwischen ärmeren und reicheren Bundesländern zur Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet, verlangt jedoch mehr Klarheit und Transparenz im System des Finanzausgleichs. Dieses soll finanzschwache Länder motivieren, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern und finanzstarken Ländern einen angemessenen Bonus einräumen. Dieses vierte Urteil des BverfG zum Länderfinanzausgleich (zuvor 1952, 1987, 1992) ergeht nach Verfassungsklagen der Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, die sich gegen die Abschöpfung von bis 80% ihrer über dem Bundesdurchschnitt liegenden Steuereinnahmen zugunsten finanzschwächerer Länder wandten. Am 26.3.2000 einigen sich die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer in Berlin auf Grundsätze für einen neuen Finanzausgleich.


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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.