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Internationale Organisationen: Ostafrikanische Gemeinschaft

FWA 2001 Spalte 1038f

Die Präsidenten von Kenia, Tansania und Uganda unterzeichneten am 30.11. 1999 in Arusha (Tansania) einen Rahmenvertrag über die Schaffung einer Ostafrikanischen Gemeinschaft. Sie knüpfen damit an die 1967 gegründete, 1977 an ideologischen Rivalitäten und Feindschaften zerbrochene Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) der drei Staaten an. Seit 1993 bemühten sich die Präsidenten um die Neugründung der EAC mit dem Endziel eines gemeinsamen Binnenmarkts. Ein bereits für 1998 geplantes Abkommen wurde zweimal wegen Uneinigkeit über eine Zollunion und über einen gemeinsamen Markt verschoben. Diese Streitpunkte wurden nun aus dem Vertrag ausgegliedert; erst innerhalb von vier Jahren will man sich auf eine Zollunion der drei Staaten einigen. Der jetzt unterzeichnete Rahmenvertrag sieht ein gemeinsames Parlament, einen Ostafrikanischen Gerichtshof und eine Regionalbörse vor. Abstimmungen soll es beim Straßenverkehr, dem Eisenbahnwesen und dem Naturschutz geben. Innerhalb von vier Jahren sollen Beschränkungen des Arbeitsmarkts, des Kapitalverkehrs und des Dienstleistungsangebots aufgehoben und Niederlassungsfreiheit für die Staatsangehörigen eingeführt werden. In bis zu 20 Jahren sollen eine Währungsunion und eine politische Union nach dem Vorbild der Europäischen Union (EU) entstehen. In der 1977 aufgelösten EAC hatte es volle Freizügigkeit ohne Passkontrollen, einen freien Handel und gemeinsame Außenzölle sowie gemeinsame Einrichtungen wie Luftfahrtgesellschaften und Briefmarken gegeben.

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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.