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NATO Organisation des Nordatlantikvertrags

FWA 2000, Sp. 989ff.

North Atlantic Treaty Organization

Organisation du trait� de l'Atlantique du Nord

Sitz (Generalsekretariat): B-1110 Br�ssel

Tel.: (00�32) 2-7�07�41�11, Fax: -7�07�41�17

Internet: http://www.nato.int

Gr�ndung am 4.4. 1949 in Washington D.C. (USA) durch einen Vertrag zwischen zw�lf Staaten Westeuropas und Nordamerikas als Sicherheitsb�ndnis gleichberechtigter Staaten; ratifiziert am 24.8. 1949.

V�lkerrechtliche Grundlage ist der Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (UN), die den Vertragsparteien das Recht der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung zugesteht. Die NATO ist eine IGO mit Einstimmigkeitsprinzip. Sie unterh�lt keine eigenen Streitkr�fte. Im Frieden unterstehen die Streitkr�fte der Mitgliedstaaten gr��tenteils nationalem Oberbefehl. Die integrierten St�be der NATO-Hauptquartiere, die Einheiten der integrierten Luftverteidigung, die Flotte der Fr�hwarnflugzeuge (AWACS) und die drei st�ndigen Einsatzflotten (Atlantik, Mittelmeer und ein Minenabwehrverband) sind auch im Frieden st�ndig NATO-Befehlshabern unterstellt.

Ziele: St�rkung der Sicherheit durch Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem und milit�rischem Gebiet (Art. 5, 6 und 10 des NATO-Vertrags).

Aufgabe in Friedenszeiten ist die Friedenssicherung durch Ausarbeitung von Verteidigungspl�nen, R�stungszusammenarbeit, Errichtung von Infrastruktur, gemeinsame �bungen. - Seit 1991 verst�rkt die NATO ihre politischen Funktionen und hat neue Aufgaben der Friedenserhaltung und Krisenbew�ltigung zur Unterst�tzung der Vereinten Nationen (UN) und der Organisation f�r Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), z.B. in Bosnien-Herzegowina, �bernommen, um neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen in enger Abstimmung mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zu begegnen. Auf ihrem Jubil�umsgipfel in Washington im April 1999 beschlo� die NATO offiziell Eins�tze auch au�erhalb des B�ndnisgebiets; gleichzeitig wurde die Rolle Europas innerhalb der Allianz aufgewertet, die Bedeutung der euro-atlantischen Bindung aber bekr�ftigt.

Mitglieder (19): Belgien, D�nemark, Deutschland (seit 1955), Frankreich, Griechenland (seit 1952; 1974-79 ausgeschieden), Gro�britannien, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen (seit 1999), Portugal, Spanien (seit 1982), Tschechische Republik (seit 1999), T�rkei (seit 1952), Ungarn (seit 1999) und die USA. - Frankreich und Spanien sind milit�risch nicht integriert, Island besitzt keine Streitkr�fte.

Organe

Hauptorgane der NATO

Zivile Organisation: Nordatlantikrat NAC (North Atlantic Council) als h�chstes Konsultations- und Beschlu�gremium: Die Staats- und Regierungschefs (�NATO-Gipfel�) oder Au�en- bzw. Verteidigungsminister der 19 Mitgliedstaaten treten in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Die NATO-Botschafter in Br�ssel fungieren als St�ndiger Rat. Im Ausschu� f�r Verteidigungsplanung DPC (Defence Planning Committee) legen die Verteidigungsminister der milit�risch integrierten Mitgliedstaaten die milit�rpolitische Linie fest. Die Nukleare Planungsgruppe NPG (Nuclear Planning Group) beschlie�t die Einsatzplanung der von den Nuklearm�chten zur Verf�gung gestellten Systeme. Bis 1993 tagten DPC und NPG getrennt, seither gemeinsam. Mit Ausnahme Frankreichs sind alle NATO-Staaten beteiligt. Die Nordatlantische Versammlung aus Parlamentariern der 19 Mitgliedstaaten tagt halbj�hrlich und dient der Vorbereitung nationaler Parlamentsentscheidungen. Die Parlamentarier der PfP-Staaten nehmen an den Arbeiten der Versammlung seit 1990 als assoziierte Mitglieder teil, haben aber lediglich ein Rederecht. Das Generalsekretariat (= Internationaler Stab) wird von einem Generalsekret�r geleitet - seit 1995 Javier Solana Madariaga (Spanien), ab 1.10. 1999 George Robertsen (GB) - und hat 1270 Mitarbeiter.

Integrierte Milit�rstruktur: Der Milit�rausschu� MC (Military Committee) ist das h�chste milit�risches Beratungsgremium der Stabschefs der an der integrierten Milit�rstruktur teilnehmenden Mitgliedstaaten, zugleich vorgesetzte Beh�rde der Obersten Alliierten Befehlshaber von ACE und ACLANT. Der MC tagt mindestens zweimal im Jahr und empfiehlt im Frieden Ma�nahmen f�r die gemeinsame Verteidigung. W�chentlich treffen sich die von den Stabschefs ernannten st�ndigen Milit�rischen Vertreter MILREP (Military Representative) als St�ndiger Milit�rausschu� MRC (Military Representative Committee). Ausf�hrendes Organ ist der Internationale Milit�rstab IMS (International Military Staff). - Frankreich hatte sich 1966 aus der integrierten milit�rischen Struktur des B�ndnisses zur�ckgezogen; die Kontakte werden �ber eine beim MC akkreditierte franz�sische Milit�rmission abgewickelt. Island, das �ber keine eigenen Streitkr�fte verf�gt, kann einen zivilen Beamten in den MC entsenden. Spanien beteiligt sich nicht an der integrierten Befehlsstruktur der NATO, ist aber Vollmitglied des NAC, der NPG, des DPC und des MC.

Kommandostruktur: Das Vertragsgebiet ist den beiden Oberkommandos Europa ACE (Allied Command Europe) und Atlantik ACLANT (Allied Command Atlantic) zugeordnet. Ihre Oberbefehlshaber SACEUR (Supreme Allied Commander Europe; General Wesley K. Clark [bis April 2000; Nachfolger: General Joseph Ralston] , in Personalunion auch Oberkommandierender der US-Streitkr�fte in Europa) und SACLANT (Supreme Allied Commander Atlantic; General John J. Sheehan) bilden die oberste milit�rische F�hrung; beide �mter werden traditionell von US-Offizieren bekleidet. F�r die von ACE und ACLANT nicht erfa�ten Staatsgebiete der USA und Kanadas ist die Kanadisch-amerikanische Regionale Arbeitsgruppe CUSRPG (Canada-US Regional Planning Group) mit Sitz in Arlington (USA) zust�ndig. Bis Ende 1999 ist eine Verkleinerung der Hauptquartiere von 65 auf 20 vorgesehen.

Entwicklung seit 1991: Um dem nach dem Auseinanderbrechen der UdSSR und der Aufl�sung des Warschauer Pakts (1991) entstandenen neuen Sicherheitsumfeld in Europa Rechnung zu tragen, �nderte die NATO ihre strategische Doktrin, u.a. durch eine Reduzierung der konventionellen und nuklearen Streitkr�fte, eine deutliche Einschr�nkung der Reaktionsf�higkeit, eine Neugliederung der Streitkr�fte in Europa in Hauptverteidigungskr�fte MDF (Main Defense Forces) mit 16 Divisionen, Schnelle Reaktionskr�fte RF (Reaction Forces) von rund 100000 Mann, Verst�rkungskr�fte AF (Augmentation Forces) von au�erhalb (USA usw.) und die Errichtung eines Eurokorps in Stra�burg (mit Einheiten aus Belgien, Deutschland, Spanien und Frankreich). Am 3.6. 1996 beschlossen die Au�enminister der 16 NATO-Staaten das Konzept der Combined Joint Task Forces CJTF, welches die �europ�ische Verteidigungsidentit�t� innerhalb der NATO - f�r Frankreich eine der Voraussetzungen f�r die R�ckkehr in die integrierte Milit�rstruktur der Allianz - st�rken soll. Die CJTF - Alliierte Streitkr�fte-Kommandos aus multinationalen (�combined�), je nach Aufgabe speziell zusammengesetzten Einheiten (�Task Forces�) verschiedener, f�r den gemeinsamen Einsatz koordinierter Waffengattungen (�joint�) sollen es den europ�ischen Verb�ndeten erm�glichen, friedensstiftende und -erhaltende Eins�tze ohne die Mitwirkung der USA zu f�hren und in Konfliktf�llen oder bei Friedensoperationen Material und Logistik des B�ndnisses allein zu nutzen. An den CJTF k�nnen sich auch Truppen der PfP-Teilnehmerstaaten beteiligen.

Konferenzen

Auf ihrem Jubil�umsgipfel in Washington vom 23.-25.4. 1999 (zum 50j�hrigen Bestehen des der NATO), der im Zeichen des Kosovo-Krieges stand, beschlossen die (nach dem Beitritt Polens, Ungarns und der Tschechischen Republik) nunmehr 19 Staats- und Regierungschefs der NATO ein Neues strategisches Konzept und bejahten zugleich den in der Europ�ischen Union (EU) eingeleiteten Aufbau einer eigenst�ndigen Europ�ischen Sicherheits- und Verteidigungsidentit�t (ESVI) als zweiter S�ule des B�ndnisses (WEU). Die NATO soll k�nftig bei Sicherheitsgef�hrdungen aller Art im gesamten euro-atlantischen Raum fr�hzeitig aktiv werden. Streit hatte es bis zuletzt zwischen den Europ�ern und den USA um die v�lkerrechtliche Grundlage von Eins�tzen au�erhalb des B�ndnisgebiets gegeben. Die Kompromi�formel lautet nun, da� die Allianz die Autorit�t des UN-Sicherheitsrats im Grundsatz anerkennt, Ausnahmen aber nicht ausschlie�t. Das Konzept sieht Konfliktpr�vention, Krisenmanagement und milit�rische Operationen zur Kriseneind�mmung vor; ferner eine Initiative zur Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Bek�mpfung des Terrorismus.

Au�enbeziehungen

Partnerschaft f�r den Frieden (PfP): Der NATO-Gipfel in Br�ssel am 10.1. 1994 bot den Transformationsstaaten und den �Neutralen� eine engere Zusammenarbeit in milit�rischen und sicherheitspolitischen Fragen mit der Perspektive einer sp�teren Aufnahme in das Verteidigungsb�ndnis an. Beitrittskriterien f�r die Partnerschaft f�r den Frieden PfP (Partnership for Peace) sind eine demokratische Kontrolle des Parlaments und der Regierung �ber die Streitkr�fte. Sicherheitsgarantien sind in dem Konzept vorerst nicht enthalten. Seit 1994 wurden mit 27 Staaten Rahmendokumente unterzeichnet, mit 23 Staaten Ost- und Mitteleuropas, Zentralasiens sowie mit den b�ndnisfreien Staaten Schweden, Finnland, �sterreich und Schweiz. Ru�land setzte am 31.5. 1995 im Rahmen des PfP-Vertragstextes einen Sonderstatus durch, der ihm einen Anspruch auf Konsultation bzw. Mitspracherecht bei politischen Entscheidungen der NATO-Osterweiterung zugestand - erweitert durch die am 27.5. 1997 in Paris unterzeichnete �Grundakte �ber gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen F�deration�, die mit dem Gemeinsamen NATO-Ru�land-Rat ein st�ndiges Konsultationsforum schuf. Mit der Ukraine wurde am 9.7. 1997 in Madrid eine �Charta �ber besondere Partnerschaft� unterzeichnet, welche die politische und milit�rische Zusammenarbeit �ber die im Rahmen der PfP und des EAPC hinaus erweitert.

Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat: Der EAPC (Europe-Atlantic Partnership Council) aus NATO- und PfP-Staaten, der am 30.5. 1997 den Nordatlantischen Kooperationsrat (NACC) von 1991 abl�ste, koordiniert als politische Dachorganisation mit einem eigenen Sekretariat bei der NATO in Br�ssel die Aktivit�ten der NATO-Staaten mit den PfP-Teilnehmern und anderen interessierten Staaten, die in den Bereichen Friedenserhaltung, humanit�re Eins�tze und Kriegsverhinderung zusammenarbeiten wollen. Auf diese Weise sollen das ehemals reine Verteidigungsb�ndnis zu einem Eckpfeiler in der k�nftigen europ�ischen Sicherheitsarchitektur umgebaut und das ausschlie�lich milit�rische B�ndnisdenken �berwunden werden.

NATO-Osterweiterung: Die Staats- und Regierungschefs der damals 16 NATO-Staaten beschlossen auf ihrem Gipfeltreffen in Madrid am 8.7. 1997, die drei ehemaligen Mitglieder des 1991 aufgel�sten Warschauer Pakts Polen, Ungarn und die Tschechische Republik zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen einzuladen. Die Verhandlungen wurden im September 1997 aufgenommen und mit der Unterzeichnung der Beitrittsprotokolle am 16.12. 1997 in Br�ssel formell abgeschlossen; die Protokolle wurden bis 8.12. 1998 durch die Parlamente aller Mitgliedstaaten ratifiziert, so da� die Beitritte am 16.3. 1999 vollzogen werden konnten. Mit der Beschr�nkung auf diese drei Staaten folgten die NATO-Partner dem Druck der USA, w�hrend Frankreich und eine Reihe s�deurop�ischer NATO-Mitglieder gefordert hatten, auch Rum�nien und Slowenien in der ersten Beitrittsrunde aufzunehmen. Die Gipfelteilnehmer bekr�ftigten jedoch ihre Entschlossenheit, die �T�r� f�r weitere ost-, mittel- und s�dosteurop�ische Beitrittskandidaten offenzuhalten; sie w�rdigten ausdr�cklich die demokratischen und rechtsstaatlichen Reformen in Rum�nien und Slowenien sowie die Fortschritte hin zu gr��erer Stabilit�t und Kooperation in den baltischen Staaten.

Friedenssicherung im UN-Rahmen: Der Nordatlantikrat (NAC) erkl�rte am 17.12. 1992 seine Bereitschaft, friedenserhaltende Operationen unter der Autorit�t der UN zu unterst�tzen. Voraussetzung f�r Out-of-area-Eins�tze sei eine Erm�chtigung durch den UN-Sicherheitsrat. Damit widersetzte sich der NAC der bisherigen Auffassung, der NATO-Vertrag begr�nde nur die M�glichkeit der Selbstverteidigung des Hoheitsgebiets. Es gelte nunmehr, Konflikte an der Peripherie, die auf die Mitgliedstaaten �bergreifen k�nnten, im Vorfeld einzud�mmen. - Im ehem. Jugoslawien beteiligte sich die NATO erstmals an UN-Operationen, seit Februar 1994 auch mit Luftwaffen-Kampfeins�tzen zur Durchsetzung von UN-Sanktionen. Am 15.12. 1995 erm�chtigte der UN-Sicherheitsrat die NATO, mit der rund 60000 Mann starken IFOR (Implementation Force) die Umsetzung des Friedensabkommens von Dayton bzw. Paris vom November / Dezember 1995 f�r Bosnien-Herzegowina, d.h. die �berwachung der Einhaltung des Waffenstillstands und die Truppenentflechtung, mit allen erforderlichen Mitteln - notfalls mit Gewalt - durchzusetzen. Am 20.12. 1995 �bergaben die UNPROFOR-Einheiten (UN-Blauhelme) in Bosnien-Herzegowina die Befehlsgewalt an die NATO. Die IFOR, an der sich 27 Nationen - darunter auch Staaten, die nicht der NATO angeh�ren - beteiligten (die USA stellten mit 20000 Mann das gr��te Kontingent; Ru�land entsandte 1600 Mann), stand unter NATO-Kommando und unter F�hrung eines US-Generals. Am 12.12. 1996 erteilte der UN-Sicherheitsrat der NATO das Mandat f�r die Nachfolgetruppe SFOR (Stabilization Force) mit rund 32000 Soldaten aus 36 Staaten, die den Auftrag hat, ein sicheres Umfeld f�r die Friedenserhaltung in Bosnien-Herzegowina zu schaffen und die zivile Verwaltung zu unterst�tzen. Ihr Mandat galt f�r zun�chst 18 Monate und lief Ende Juni 1998 aus. Die B�ndnispartner verst�ndigten sich bereits am 18.2. 1998 darauf, den Einsatz der SFOR, der Slowenien am 7.11. 1997 als 37. Mitgliedstaat beitrat, �ber den 1.7. 1998 hinaus in unver�ndertem Umfang weiterzuf�hren; von da ab sollte jedoch laufend �berpr�ft werden, inwieweit St�rke und Zusammensetzung des Kontingents in Abh�ngigkeit von der politischen Entwicklung in Bosnien-Herzegowina verringert werden k�nnten. Am 15.6. 1998 beschlo� der UN-Sicherheitsrat die SFOR-Folgemission DFOR (Deterrence Force). Sie soll sich auf polizeiliche Aufgaben konzentrieren.

Luftkrieg gegen Jugoslawien: Am 24.3. 1999 begann die NATO, ohne Erm�chtigung durch den UN-Sicherheitsrat, Luftangriffe gegen Ziele in Jugoslawien, um den Druck auf den jugoslawischen Pr�sidenten Slobodan Miloseviv zu erh�hen, dem unverz�glichen R�ckzug der jugoslawischen Armee- und Polizeikr�fte aus dem Kosovo zuzustimmen und die Bedingungen des Westens f�r eine Friedensl�sung zu akzeptieren. Die Zahl der NATO-Kampfflugzeuge wurde von anfangs zwischen 400 und 500 bis Ende Mai auf 1089 (davon 769 aus den USA) erh�ht. Die NATO-Bombardements, die auch zivile Ziele trafen, gerieten zunehmend in die Kritik. Ihnen wurde auch mangelnde v�lkerrechtliche Legitimation vorgeworfen. - Am 25.5. 1999 beschlo� der NATO-Rat in einem aktualisierten Einsatzplan, nach einem Abzug der jugoslawischen Armee- und Polizeikr�fte aus dem Kosovo eine Friedenstruppe KFOR (Kosovo Force) von rund 50000 Soldaten in das Kosovo zu entsenden, um dort die Bedingungen f�r eine sichere R�ckkehr der rund 800000 vertriebenen Kosovo-Albaner zu schaffen. Nach einer Mission des finnischen Staatspr�sidenten Martti Ahtisaari und des russischen Sondergesandten Viktor Tschernomyrdin in Belgrad nahmen das jugoslawische Parlament und Pr�sident Milosevic am 3.6. 1999 den internationalen Friedensplan an und akzeptierten die Kernforderungen der NATO f�r eine Beendigung der NATO-Luftangriffe und einen politischen Neubeginn im Kosovo. Am 9.6. 1999 wurde in Kumanovo (Mazedonien) zwischen dem Befehlshaber des Schnellen Eingreifkorps der NATO (ARRC), dem britischen General Sir Michael Jackson, und Vertretern des jugoslawischen Generalstabs ein milit�risch-technisches Abkommen unterzeichnet; es verpflichtete Belgrad zum vollst�ndigen Abzug aller bewaffneten Kr�fte aus dem Kosovo innerhalb von elf Tagen. Die NATO setzte am 10.6. ihre Luftangriffe in Jugoslawien aus; der UN-Sicherheitsrat verabschiedete vier Stunden sp�ter bei Stimmenthaltung der VR China eine Resolution 1244, die den Weg zur Entsendung einer internationalen Friedenstruppe f�r das Kosovo (KFOR) freimacht. Am selben Tag gab der NATO-Rat der KFOR den Einsatzbefehl in die Provinz Kosovo. Nach dem vollst�ndigen Abzug aller rund 40000 Mann starken jugoslawischen Milit�r- und Polizeieinheiten aus dem Kosovo erkl�rte die NATO am 20.6. 1999 ihre Luftangriffe (Operation �Allied Force�) gegen die BR Jugoslawien mit sofortiger Wirkung f�r beendet.

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Aktuelle Informationen zu diesem und allen �brigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2001 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2001.