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Europarat

FWA 2000, Sp. 976 f.

Council of Europe

Conseil de l'Europe

deutsche Abkürzung: ER

Sitz (Sekretariat): Palais de l'Europe, F-67075 Straßburg Cedex

Tel.: (00 33) 3-88 41 20 00, Fax: -88 41 27 81

Internet: http://www.coe.fr

Gründung am 5.5. 1949 in London durch zehn Staaten, Statuten am 3.8. 1949 in Kraft.

Ziele: Engerer Zusammenschluß zwischen den Mitgliedstaaten, um ihr gemeinsames Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern; Schutz der Menschenrechte und der pluralistischen Demokratie; Lösungen für die großen gesellschaftlichen Probleme (wie Umgang mit Minderheiten, Fremdenhaß, Intoleranz, Umweltverschmutzung, Drogen, Krankheiten); enge politische Partnerschaft mit den neuen Demokratien Europas und Hilfeleistung bei ihren politischen, gesetzgeberischen und verfassungsrechtlichen Reformen.

Mitglieder (41 europäische Staaten mit zusammen rund 710 Mio. Einwohnern; * = Gründungsmitglieder): Albanien (seit 1995), Andorra (seit 1994), Belgien*, Bulgarien (1992), Dänemark*, Deutschland (seit 1951), Estland (seit 1993), Finnland (seit 1989), Frankreich*, Georgien (seit 27.4. 1999), Griechenland (seit 1949, 1967-74 suspendiert), Großbritannien*, Irland*, Island (seit 1959), Italien*, Kroatien (seit 1996), Lettland (seit 1995), Liechtenstein (seit 1978), Litauen (seit 1993), Luxemburg*, Malta (seit 1965), Mazedonien (seit 1995), Moldau (seit 1995), Niederlande*, Norwegen*, Österreich (seit 1956), Polen (seit 1991), Portugal (seit 1976), Rumänien (seit 1993), Rußland (seit 1996), San Marino (seit 1988), Schweden*, Schweiz (seit 1963), Slowakei (seit 1993), Slowenien (seit 1993), Spanien (seit 1977), Tschechische Republik (seit 1993), Türkei (seit 1949), Ukraine (seit 1995), Ungarn (seit 1990) und Zypern (seit 1961).

Gaststatus haben Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina und Weißrußland (seit 14.1. 1997 suspendiert), Beobachterstatus Japan, Kanada, USA und Vatikan.

Organe

Hauptorgane: Ministerkomitee der 41 Außenminister oder der Ständigen Vertreter (Botschafter), tagt halbjährlich nichtöffentlich in Straßburg und legt Richtlinien fest. Die Parlamentarische Versammlung aus derzeit 291 von den Parlamenten der Mitgliedstaaten entsandten Abgeordneten (zwei bis 18 Abgeordnete je Mitgliedstaat) sowie Delegationen von »Sondergästen« aus den mittel- und osteuropäischen Staaten tagt dreimal jährlich und hat beratende Funktion (wichtiger Impulsgeber); Präsident: Lord Russell-Johnston (Großbritannien). Das Sekretariat wird von einem Generalsekretär geleitet: seit 9 / 1999 für fünf Jahre Walter Schwimmer (Österreich, EPP / CD) und beschäftigt rund 1500 Beamte. Beratungsorgan des Europarats (ER) ist der 1994 gegründete Kongreß der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) in Straßburg; er besteht derzeit aus 286 Delegierten (gewählten Volksvertretern) und ebensovielen Stellvertretern der Mitgliedstaaten in zwei Kammern: Regionen und Gemeinden und vertritt rund 200000 lokale und regionale Gebietskörperschaften aus den Mitgliedstaaten. Als zwischenstaatliche Gerichtsbarkeit fungiert seit 1.11. 1998 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Finanzierung

Haushalt 1999: rund 1,3 Mio. FF.

Entwicklung: Der ER sieht seine wichtigste Rolle als Hüter der Menschenrechte in den Staaten Europas. Er leistete einen bedeutenden Beitrag nach der Überwindung des Ost-West-Konflikts: Den mittel- und osteuropäischen Staaten wurde geholfen, gemeinsam mit den Wirtschafsreformen auch politische, rechtliche und konstitutionelle Reformen durchzusetzen und zu konsolidieren. - Beim ersten Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der ER-Mitgliedstaaten in Wien 1993 legten die damals 32 Staaten fest, daß der ER Hüter der »demokratischen Sicherheit« sein solle, die auf den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit beruhe und die von anderen Institutionen organisierte militärische Sicherheit ergänze. Beim zweiten Gipfeltreffen in Straßburg 1997 wurde ein Aktionsplan verabschiedet, um die Arbeit des ER für Demokratie und Menschenrechte, soziale Zusammenarbeit, Sicherheit für den Bürger, demokratische Werte und kulturelle Vielfalt zu stärken. - Im sog. Monitoring-Verfahren beobachtet und verstärkt der ER heute die Einhaltung der Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten beim Beitritt eingehen.

Entwicklung

Im Rahmen des ER entstanden bisher 173 Konventionen und Vertragswerke über Menschenrechte, Umweltschutz, Datenschutz, ausländische Arbeitnehmer, Bildungsabschlüsse, sprachliche und ethnische Minderheiten, Raumordnung und Medienpolitik, mit denen die rechtliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten geregelt wird (sie haben nach ihrer Ratifizierung bindende Wirkung). Die bekannteste ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 4.11. 1950 (seit 3.9. 1953 in Kraft). Ihre Unterzeichnung ist Vorbedingung für die Mitgliedschaft im ER. Alle 41 Mitgliedstaaten haben die Konvention ratifiziert (zuletzt Georgien am 20.5. 1999), aber nicht alle Vertragsstaaten haben sich der obligatorischen Gerichtsbarkeit unterworfen. Die wichtigsten der durch die EMRK garantierten Rechte sind das Recht des Menschen auf Leben; das Verbot von Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit; das Recht auf Freiheit und Sicherheit; Rechte des Angeklagten; Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und des Briefverkehrs; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; Recht auf Eheschließung und Familiengründung, auf Eigentum und Bildung, auf Abhaltung freier und geheimer Wahlen und auf Freizügigkeit (einschl. des Rechts, das eigene Land zu verlassen); Verbot der Ausweisung eigener Staatsangehöriger (»Recht auf Heimat«) und der Kollektivausweisung von Ausländern. Die in der Konvention festgeschriebenen Rechte und Freiheiten müssen »ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse und Hautfarbe, der Sprache und Religion« gewährleistet werden. Die EMRK wurde durch Zusatzprotokolle erweitert, u.a. durch das 6. Zusatzprotokoll von 1983 über die Abschaffung der Todesstrafe. Bis Ende Juni 1999 wurde es von 32 ER-Mitgliedstaaten ratifiziert; unterzeichnet, aber nicht ratifiziert haben Georgien, Litauen, Rußland, Ukraine und Zypern; Polen und die Türkei haben das Protokoll nicht unterzeichnet.

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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2001 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2001.