FWA 2000, Sp. 54
Im Oktober 1998 geht die Armee im sogenannten Caprivi-Streifen im Nordosten des Landes gegen die separatistische Caprivi-Befreiungsarmee um den fr�heren Oppositionspolitiker Mishake Muyongo vor. Die Separatisten werfen der Regierung vor, die Region zu benachteiligen. Der Caprivi-Streifen war bis 1890 britisch, ehe es im sog. Helgoland-Abkommen im Tausch gegen Sansibar dem damaligen Deutsch-S�dwestafrika zugeschlagen wurde. Muyongo und 2500 Bewohner des Caprivi-Streifens beantragen in Botsuana politisches Asyl. Die Weigerung Botsuanas, die Fl�chtlinge auszuliefern, f�hrt zu Spannungen zwischen beiden L�ndern. Erst im Mai 1999 kehren sie unter Schirmherrschaft des Fl�chtlingswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) zur�ck.
Der Nationalrat stimmt am 23.11. mit 19 gegen 4 Stimmen einer zuvor von der Nationalversammlung gebilligten Verfassungs�nderung zu; die Beschr�nkung der Amtszeit des Pr�sidenten auf zwei Perioden von je f�nf Jahren wird damit aufgehoben.
Der Einsatz namibischer Einheiten in der benachbarten DR Kongo wird von der Opposition kritisiert. Mitte Januar 1999 erkl�rt Premierminister Hage Geingob den Abzug der 2000 dort stationierten Soldaten, da die Finanzmittel dringend f�r den Aufbau des eigenen Landes gebraucht werden.
Bei einem Besuch Pr�sident Nujomas in Botsuana vom 10.-12.3. kommt auch der Grenzstreit um die Insel Kasikili zur Sprache; Nujoma erkl�rt, die Entscheidung des Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu akzeptieren. Unklarheiten �ber den Grenzverlauf und die Nutzung des Wasservorrates der Chobe-Fl�sse hatten in den vergangenen Jahren wiederholt zu Auseinandersetzungen mit Botsuana gef�hrt.
Im Caprivi-Streifen kommt es ab 2.8. erneut zu Gefechten zwischen der Armee und Separatisten, bei denen mehrere Menschen get�tet werden. Pr�sident Nujoma ruft daraufhin am 3.8. in der Region den Ausnahmezustand aus.
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