Spaltung des FN:
In zweiter Instanz verurteilt ein Berufungsgericht in Versailles am 17.11. den Führer des rechtsextremen Front National (FN), Jean-Marie Le Pen, wegen Gewalttätigkeit gegen eine sozialistische Kommunalpolitikerin im Wahlkampf 1997 zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten auf Bewährung und entzieht dem Mitglied des Europäischen Parlaments das Recht auf die Ausübung eines öffentlichen Mandats für die Dauer eines Jahres. Le Pen legt beim Pariser Kassationsgericht erneut Berufung ein und bleibt damit weiterhin wählbar.
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