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Chronik: Frankreich

FWA 2000, Sp. 54

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken der Mitgliedstaaten. Die EZB besitzt Rechtspersönlichkeit; sie stellt sicher, daß die dem ESZB übertragenen Aufgaben entweder durch eigene Tätigkeit oder durch die nationalen Zentralbanken erfüllt werden.

Gründung von EZB und ESZB durch den EU-Vertrag (1993). Arbeitsbeginn der EZB am 2.6. 1998 und des ESZB am 1.1. 1999. Mit der Errichtung der EZB am 1.6. 1998 wurde deren Vorläufer, das Europäische Währungsinstitut (EWI, *1994), das jedoch keine geldpolitischen Entscheidungsbefugnisse hatte, aufgelöst.

Ziele / Aufgaben: Vorrangiges Ziel des ESZB ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Seine grundlegenden Aufgaben sind Festlegung und Ausführung der Geldpolitik in den Staaten der Europäischen Währungsunion, Durchführung von Devisengeschäften, Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der teilnehmenden Mitgliedstaaten und Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme in der Europäischen Währungsunion. Die EZB hat das ausschließliche Recht zur Genehmigung der Ausgabe von Banknoten innerhalb der Europäischen Währungsunion.

Beschlußorgane der EZB: Dem Rat, dem höchsten Entscheidungsgremium, gehören die Mitglieder des Direktoriums der EZB und die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der an der Europäischen Währungsunion teilnehmenden Staaten an; jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Direktorium, das die Geldpolitik gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des Rats ausführt, besteht aus dem Präsidenten der EZB: Wim Duisenberg (NL), dem Vizepräsidenten Christian Noyer (F) und vier weiteren Mitgliedern: Eugenio Domingo Solans (E), Sirkka Hämäläinen (FIN), Otmar Issing (D) und Tommaso Padoa Schioppa (I). Die Mitglieder des EZB-Direktoriums werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs auf Empfehlung des Rats, der hierzu das EP und den EZB-Rat anhört, einvernehmlich ausgewählt und für acht Jahre ernannt; eine Wiederernennung ist unzulässig. Die Amtszeit der Mitglieder des ersten EZB-Direktoriums wurde jedoch z.T. verkürzt, damit künftig nicht alle Mitglieder gleichzeitig neu ernannt werden müssen. EZB, nationale Zentralbanken und die Mitglieder ihrer Beschlußorgane sind weisungsunabhängig von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, den Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen.

Solange nicht alle EU-Staaten an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, gibt es ergänzend einen Erweiterten Rat, dem der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten der Zentralbanken aller 15 EU-Staaten angehören; dieser überwacht die Funktionsweise von EWS II und dient als Forum für die geld- und währungspolitische Zusammenarbeit mit jenen EU-Staaten, die an der Europäischen Währungsunion nicht teilnehmen.

Kapital: 5 Mrd. EUR, die von den Zentralbanken der 15 EU-Staaten gezeichnet wurden; größte Kapitalzeichner: Deutschland 24,4 %, Frankreich 16,9 %, Italien 15,0 %, Großbritannien 14,7 %. Staaten, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben, müssen 100 % des gezeichneten Kapitals einzahlen, die anderen 5 %. Zudem werden die nationalen Zentralbanken ihrer Kapitalzeichnung entsprechend der EZB bis zu 50 Mrd. EUR an Währungsreserven (ohne Euro), IWF-Reservepositionen und Sonderziehungsrechte zur Verfügung stellen. - Die Nettowährungsreserven betrugen am 1.1. 1999: 227 Mrd. EUR.

Personal: über 500.

Sitz: Kaiserstraße 29, D-60311 Frankfurt am Main;

Tel.: (0 69) 1 34 40; Fax: -13 44 60 00;

Internet: http://www.ecb.int/

Weitere autonome Einrichtungen der Gemeinschaft: Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) in London, Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitschutz am Arbeitsplatz in Bilbao (Spanien), Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) in Lissabon (Portugal), Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien (Österreich), Europäische Stiftung für Berufsbildung in Turin (Italien), Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin (Irland), Europäische Umweltagentur in Kopenhagen (Dänemark), Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) in Thessaloniki (Griechenland), Gemeinschaftliches Sortenamt in Angers (Frankreich), Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante (Spanien), Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der EU in Luxemburg.

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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2001 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2001.