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Chronik: Frankreich

FWA 2000, Sp. 54

Das Europ�ische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der Europ�ischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken der Mitgliedstaaten. Die EZB besitzt Rechtspers�nlichkeit; sie stellt sicher, da� die dem ESZB �bertragenen Aufgaben entweder durch eigene T�tigkeit oder durch die nationalen Zentralbanken erf�llt werden.

Gr�ndung von EZB und ESZB durch den EU-Vertrag (1993). Arbeitsbeginn der EZB am 2.6. 1998 und des ESZB am 1.1. 1999. Mit der Errichtung der EZB am 1.6. 1998 wurde deren Vorl�ufer, das Europ�ische W�hrungsinstitut (EWI, *1994), das jedoch keine geldpolitischen Entscheidungsbefugnisse hatte, aufgel�st.

Ziele / Aufgaben: Vorrangiges Ziel des ESZB ist die Gew�hrleistung der Preisstabilit�t. Seine grundlegenden Aufgaben sind Festlegung und Ausf�hrung der Geldpolitik in den Staaten der Europ�ischen W�hrungsunion, Durchf�hrung von Devisengesch�ften, Halten und Verwalten der offiziellen W�hrungsreserven der teilnehmenden Mitgliedstaaten und F�rderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme in der Europ�ischen W�hrungsunion. Die EZB hat das ausschlie�liche Recht zur Genehmigung der Ausgabe von Banknoten innerhalb der Europ�ischen W�hrungsunion.

Beschlu�organe der EZB: Dem Rat, dem h�chsten Entscheidungsgremium, geh�ren die Mitglieder des Direktoriums der EZB und die Pr�sidenten der nationalen Zentralbanken der an der Europ�ischen W�hrungsunion teilnehmenden Staaten an; jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Direktorium, das die Geldpolitik gem�� den Leitlinien und Entscheidungen des Rats ausf�hrt, besteht aus dem Pr�sidenten der EZB: Wim Duisenberg (NL), dem Vizepr�sidenten Christian Noyer (F) und vier weiteren Mitgliedern: Eugenio Domingo Solans (E), Sirkka H�m�l�inen (FIN), Otmar Issing (D) und Tommaso Padoa Schioppa (I). Die Mitglieder des EZB-Direktoriums werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs auf Empfehlung des Rats, der hierzu das EP und den EZB-Rat anh�rt, einvernehmlich ausgew�hlt und f�r acht Jahre ernannt; eine Wiederernennung ist unzul�ssig. Die Amtszeit der Mitglieder des ersten EZB-Direktoriums wurde jedoch z.T. verk�rzt, damit k�nftig nicht alle Mitglieder gleichzeitig neu ernannt werden m�ssen. EZB, nationale Zentralbanken und die Mitglieder ihrer Beschlu�organe sind weisungsunabh�ngig von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, den Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen.

Solange nicht alle EU-Staaten an der Europ�ischen W�hrungsunion teilnehmen, gibt es erg�nzend einen Erweiterten Rat, dem der Pr�sident und der Vizepr�sident der EZB sowie die Pr�sidenten der Zentralbanken aller 15 EU-Staaten angeh�ren; dieser �berwacht die Funktionsweise von EWS II und dient als Forum f�r die geld- und w�hrungspolitische Zusammenarbeit mit jenen EU-Staaten, die an der Europ�ischen W�hrungsunion nicht teilnehmen.

Kapital: 5 Mrd. EUR, die von den Zentralbanken der 15 EU-Staaten gezeichnet wurden; gr��te Kapitalzeichner: Deutschland 24,4 %, Frankreich 16,9 %, Italien 15,0 %, Gro�britannien 14,7 %. Staaten, die den Euro als gemeinsame W�hrung eingef�hrt haben, m�ssen 100 % des gezeichneten Kapitals einzahlen, die anderen 5 %. Zudem werden die nationalen Zentralbanken ihrer Kapitalzeichnung entsprechend der EZB bis zu 50 Mrd. EUR an W�hrungsreserven (ohne Euro), IWF-Reservepositionen und Sonderziehungsrechte zur Verf�gung stellen. - Die Nettow�hrungsreserven betrugen am 1.1. 1999: 227 Mrd. EUR.

Personal: �ber 500.

Sitz: Kaiserstra�e 29, D-60311 Frankfurt am Main;

Tel.: (0�69) 1�34�40; Fax: -13�44�60�00;

Internet: http://www.ecb.int/

Weitere autonome Einrichtungen der Gemeinschaft: Europ�ische Agentur f�r die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) in London, Europ�ische Agentur f�r Sicherheit und Gesundheitschutz am Arbeitsplatz in Bilbao (Spanien), Europ�ische Beobachtungsstelle f�r Drogen und Drogensucht (EBDD) in Lissabon (Portugal), Europ�ische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien (�sterreich), Europ�ische Stiftung f�r Berufsbildung in Turin (Italien), Europ�ische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin (Irland), Europ�ische Umweltagentur in Kopenhagen (D�nemark), Europ�isches Zentrum f�r die F�rderung der Berufsbildung (CEDEFOP) in Thessaloniki (Griechenland), Gemeinschaftliches Sortenamt in Angers (Frankreich), Harmonisierungsamt f�r den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante (Spanien), �bersetzungszentrum f�r die Einrichtungen der EU in Luxemburg.

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Aktuelle Informationen zu diesem und allen �brigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2001 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2001.