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Europäische Union: Ausschuss der Regionen (AdR)


FWA 2000 Spalte 1063

Ausschuß der Regionen (AdR)

Gründung am 1.11. 1993 mit Inkrafttreten des EU-Vertrags als beratender Ausschuß aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften; konstituierende Sitzung am 9./10.3. 1994. Durch den Vertrag von Amsterdam (1999) wurde die Verpflichtung zur Anhörung des AdR erweitert und die fakultative Konsultation durch das EP eingeführt.

Aufgaben: Der AdR muß von Rat oder Kommission gehört werden bei Beschlüssen, die die Verantwortlichkeit lokaler und regionaler Behörden unmittelbar betreffen: in weiten Bereichen der Verkehrspolitik, bei Beschäftigung und Sozialpolitik, Fördermaßnahmen in den Bereichen Bildung, Kultur und Gesundheitswesen sowie Fragen der TEN, des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts einschließlich Strukturfonds sowie der Umwelt; daneben fakultative Konsultationen und Stellungnahmen auf eigene Initiative (z.B. Landwirtschaft).

Zusammensetzung (seit 1.1. 1995): Die 222 Mitglieder sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern werden vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten durch einstimmigen Beschluß auf vier Jahre ernannt (Verteilung auf die Mitgliedstaaten -> WSA). Wiederernennung ist zulässig. Die Mitglieder sind an keine Weisungen gebunden. Der AdR wählt aus seiner Mitte seinen Präsidenten: Manfred Dammeyer (D) und sein Präsidium auf zwei Jahre. Sieben Fachgruppen.

Personal (31.12. 1998): 88 Dauerplanstellen und 108 Stellen für den gemeinsamen organisatorischen Unterbau mit dem WSA (künftig unabhängige Organisationsstruktur).

Sitz: rue Belliard 79, B-1040 Brüssel, Tel.: (0032)2-2822211, Fax: -2822325.


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Aktuelle Informationen zu diesem und allen übrigen Themen des ARCHIVS finden Sie im Fischer Weltalmanach 2002 und im Digitalen Fischer Weltalmanach 2002.