Die mit elf der zwölf GUS-Staaten geschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen regeln die Beziehungen in Politik, Wirtschaft und Handel und bilden die Grundlage für eine soziale, finanzielle, wissenschaftliche, technologische und kulturelle Zusammenarbeit. Interimsabkommen, die wegen ihres kommerziellen Charakters in die Zuständigkeit der Kommission fallen, erlauben die zeitlich vorgezogene Anwendung der Handelsbestimmungen der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vor deren Ratifizierung. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen bestehen mit (* Abkommen unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft; IA = Interimsabkommen): Armenien (1.7. 1999), Aserbaidschan (1.7. 1999), Georgien (1.7. 1999), Kasachstan (1.7. 1999), Kirgisistan (1.7. 1999), Moldau (1.7. 1998), Rußland (1.12. 1997), Turkmenistan (25.5. 1998*), Ukraine (1.3. 1998), Usbekistan (1.7. 1999) und Weißrußland (6.3. 1995*, IA 25.3. 1996*; Ratifizierung durch EU am 15.9. 1997 suspendiert).
Die EU unterstützt den wirtschaftlichen und politischen Transformationsprozeß in den GUS-Staaten und der Mongolei v.a. im Rahmen ihres TACIS-Programms; seit 1991 wurden Zuschüsse von über 3,3 Mrd. ECU für mehr als 3000 Projekte bewilligt.
Lateinamerika: Allen Staaten wird im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems eine bevorzugte Behandlung gewährt. Bilaterale Kooperationsabkommen wurden mit fast allen Staaten in Mittel- und Südamerika unterzeichnet. Die im Dezember 1990 mit den Staaten der Rio-Gruppe unterzeichnete Erklärung von Rom sieht einen regelmäßigen Dialog und eine Vertiefung der Zusammenarbeit vor. Ein ähnliches Abkommen wurde 1984 mit den Staaten Mittelamerikas geschlossen. Am 15.12. 1995 wurde mit den Staaten des Mercosur ein Rahmenabkommen über Zusammenarbeit in Politik, Wirtschaft und Kultur unterzeichnet, das auch die Errichtung einer Freihandelszone vorsieht.
Asien: Kooperationsabkommen, die eine umfassende wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit und zum Teil auch eine bevorzugte Behandlung im Warenverkehr vorsehen, wurden geschlossen u.a. mit den ASEAN-Staaten (1980), Bangladesch (1976), Indien (1973 und 1981), Kambodscha (1996), Laos (1996), Mongolei (1992), Nepal (1995), Pakistan (1976 und 1986), Sri Lanka (1975), Vietnam (1995) und den Staaten des Golf-Kooperationsrats (1988). Das 1979 in Kraft getretene Handelsabkommen mit der VR China wurde 1985 durch ein Kooperationsabkommen abgelöst. Mit der Republik Korea wurde 1995 ein Rahmenabkommen über Handel und Zusammenarbeit unterzeichnet.
Industriestaaten: Die Beziehungen zu den vier Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) werden durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geregelt (EFTA). - Mit den USA und mit Kanada bestehen umfassende, über Handel und Wirtschaft deutlich hinausgehende Partnerschaften. Durch die im November 1990 mit den USA bzw. mit Kanada unterzeichnete gemeinsame »Transatlantische Erklärung« wurde der Dialog über alle wichtigen Fragen von gemeinsamem Interesse institutionalisiert. - Konsultationen auf Ministerebene finden auch mit Japan, Australien und Neuseeland statt.
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