FWA 2000, Sp. 1027f.
(International Labour Organisation)
Sitz: 4 Route de Morillons, CH-1211 Genf 22
Tel.: (00 41) 22-7 99 61 11; Fax: -7 98 86 85
Internet: http://www.ilo.org
Weltweit rund 40 Außenstellen - Regional-, Verbindungs- und Zweigbüros (ILO-Sekretariat in 53173 Bonn, Hohenzollernstr. 21
Tel.: 02 28-36 23 22, Fax: -35 21 86)
*1919 (erste UN-Sonderorganisation 1946); 174 Mitgliedstaaten. Organe: Dreigliedriger Aufbau der ILO mit gleichberechtigten Repräsentanten der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Regierungen: Internationale Arbeitskonferenz (jährlich, je Mitgliedstaat vier Delegierte: zwei Regierungs-, ein Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmervertreter); Verwaltungsrat (56 Mitglieder: 28 Regierungs-, je 14 Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter); Internationales Arbeitsamt (IAA) als ständiges ILO-Sekretariat, Koordinierungsstelle für die weltweit agierenden Experten, Forschungs- und Informationszentrum; IAA-Generaldirektor: Juan Somavía (Chile); Personal: etwa 2258; Ordentlicher Haushalt 2000-01: 480 Mio. $ .
Aktivitäten: Die Tätigkeit der ILO konzentriert sich auf vier Zielbereiche: 1. Förderung und Verwirklichung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (Durchsetzung von internationalen, völkerrechtlich verbindlichen Normen: das Verbot von Zwangsarbeit, die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen, den Schutz vor Diskriminierung und die Regelung des Arbeitsmindestalters); 2. Schaffung angemessener Beschäftigungsmöglichkeiten mit ausreichendem Einkommen für Frauen und Männer; 3. Erweiterung und Erhöhung der Wirksamkeit des Sozialschutzes; 4. Stärkung des Prinzips der Dreigliedrigkeit (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Staat) und des sozialen Dialoges. - Die ILO fördert die internationale technische Zusammenarbeit und leistet Unterstützung sowohl in Ländern der Dritten Welt wie auch in den Transformationsstaaten Mittel- und Osteuropas. Arbeitsschwerpunkt ist hierbei die wirksame Erschließung des Arbeitskräftepotentials z.B. durch Berufs- und Weiterbildung. - Im Juni 1999 verabschiedete die ILO eine Konvention gegen Kinderarbeit, die Sklaverei, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Prostitution und Rekrutierung von Kindern als Soldaten verbietet. Die Konvention tritt in Kraft, wenn zwei Mitgliedstaaten das Dokument ratifiziert haben. Weltweit gibt es etwa 250 Mio. Kinderarbeiter.
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