Die Erste Kammer des niederl�ndischen Parlaments hat am 10. April das Gesetz �ber die Legalisierung der Sterbehilfe gebilligt. Danach bleiben k�nftig �rzte, die unter Beachtung bestimmter Kriterien und auf Wunsch des Patienten aktive Sterbehilfe leisten, straffrei.
F�r das "Gesetz zur �berpr�fung von Lebensbeendigung auf Verlangen des Patienten und Hilfe bei Selbstt�tung" stimmten 46 der 75 Senatsmitglieder. Im November 2000 war der Gesetzentwurf der sozialliberalen Koalition mit gro�er Mehrheit (104 gegen 40 Stimmen) im Abgeordnetenhaus, der Zweiten Kammer, angenommen worden. Das Gesetz tritt im Sommer in Kraft, damit werden die Niederlande weltweit das erste Land, in dem Sterbehilfe offiziell erlaubt ist.
In der zweit�gigen Debatte hielten Justizminister Benk Korthals und Gesundheitsministerin Els Borst (Foto) fest, dass die aktive Sterbehilfe eine seit Jahren g�ngige Praxis sei. Seit 1994 gibt es eine Euthanisieregelung, die der Sterbehilfe eine vorsichtige Zustimmung erteilt hatte. Diese Regelung werde nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. In den Niederlanden werden mehr als 2000 F�lle von Sterbehilfe pro Jahr gemeldet.
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