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Deutschland, Österreich, Schweiz : Deutschland: Ermittlungen gegen Kohl eingestellt
Deutschland: Ermittlungen gegen Kohl eingestellt
2.3.2001

Das Ermittlungsverfahren gegen Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl (Foto) wird gegen Zahlung einer Geldbuße von 300.000 DM eingestellt.

Das Bonner Landgericht stimmte am 2. März in letzter Instanz dem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft zu. Die Bonner Behörde hatte vor einem Jahr das Verfahren gegen Kohl wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der eigenen Partei eingeleitet. Der langjährige Vorsitzende der Christdemokraten kommt damit in der CDU-Parteispendenaffäre ohne Vorstrafe davon.

Bereits vor drei Wochen hatte das Landgericht mitgeteilt, gemäß Paragraf 153 a Strafprozessordnung (StPO) könne die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten gegen bestimmte Auflagen und Weisungen einstellen. Ebenso wie das Düsseldorfer Justizministerium, das die Einstellung des Verfahrens "im Ergebnis für rechtlich vertretbar" hält, unterstützt auch die Kölner Generalstaatsanwaltschaft die Entscheidung des Gerichtes. Dagegen stieß in Kreisen des CDU-Untersuchungsausschusses des Bundestages die Ankündigung zur Verfahrenseinstellung auf Kritik.

Der 70-jährige Kohl hatte im Rahmen der CDU-Spendenaffäre eingeräumt, zwischen 1993 und 1998 bis zu zwei Millionen DM in bar von anonymen Spendern entgegengenommen und nicht – wie im Parteiengesetz vorgeschrieben – als Spenden ausgewiesen zu haben. Das Geld landete in den schwarzen Kassen der Partei. Der Alt-Bundeskanzler konnte zwar in einer privaten Sammelaktion die durch die Sanktionen gegen die Partei verhängten Strafen ausgleichen, bis heute weigert er sich jedoch trotz heftiger öffentlicher Kritik, die Namen der damaligen Spender zu nennen.

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