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Deutschland, �sterreich, Schweiz : Hessen: Landtagswahl trotz CDU-Finanzaff�re g�ltig
Hessen: Landtagswahl trotz CDU-Finanzaff�re g�ltig
23.2.2001

Das hessische Wahlpr�fungsgericht hat am 23. Februar sein Pr�fverfahren zur Landtagswahl von 1999 eingestellt.

Mit dieser Entscheidung bleibt die umstrittene Wahl vom 7. Februar 1999 weiter g�ltig, obwohl die CDU ihren Wahlkampf zum Teil mit Schwarzgeld finanziert hatte. Als Grund f�r die Entscheidung nannte der Gerichtsvorsitzende Bernhard Heitsch das j�ngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum Wahlpr�fverfahren. Die Begr�ndung der Karlsruher Richter erlaube es nicht, die Verwendung schwarzer Gelder als �sittenwidrig" einzustufen.

Seit M�rz 2000 war die Wahl in Hessen wegen der Mitfinanzierung des CDU-Wahlkampfes aus schwarzen Auslandskonten auf ihre G�ltigkeit hin �berpr�ft worden. Dabei ging es unter anderem um die damalige CDU-Unterschriftenaktion gegen die doppelte Staatsb�rgerschaft, die als mitentscheidender Faktor f�r den Wahlsieg des heutigen CDU-Ministerpr�sidenten Roland Koch (Foto) gilt. Im Januar 2000 war bekannt geworden, dass die hessischen Christdemokraten Anfang der achtziger Jahre rund 20 Millionen Mark ins Ausland gebracht hatten. Heitsch erkl�rte, inzwischen sei erwiesen, dass ein wesentlicher Teil der Gelder f�r die Aktion tats�chlich aus dem �nicht deklarierten Verm�gen" der Hessen-CDU gestammt habe.

Nach der hessischen Landesverfassung kann eine Wahl f�r ung�ltig erkl�rt werden, wenn es zu einer �Sittenwidrigkeit" gekommen ist. Hierzu hatte das BVG jedoch vor zwei Wochen entschieden, dass eine Wahlbeeinflussung erst dann als �sittenwidrig" zu bewerten ist, wenn sie �nach Art und Gewicht" einer �strafrechtlichen Handlung" gleichkommt.

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