18.10.1999
Auf ihrem ersten Gipfeltreffen unter finnischer Ratspräsidentschaft beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs am 17. Oktober in Tampere erste konkrete Schritte zu einer gemeinsamen Innen- und Justizpolitik. Die Gipfelteilnehmer verständigten sich darauf, gemeinsame Regeln für die Asyl- und Einwanderungspolitik zu schaffen. Bis 2004 sollen darüber hinaus die 15 nationalen Rechtsräume angenähert werden.
Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsraums, in dem die Mitgliedstaaten z.B. Gerichtsurteile und Behördenentscheidungen gegenseitig anerkennen und Auslieferungsverfahren radikal vereinfachen. Ausgewählte Bereiche des Strafrechts sollen vereinheitlicht, die Rechtssprechung im Familienrecht, vor allem zu Fragen des Unterhalts-, Besuchs- und Aufenthaltsrechts von Kindern geschiedener Eltern, soll harmonisiert werden.
Konkret beschloss der Europäische Rat im Rahmen der Effektivierung der Verbechensbekämpfung die Schaffung einer »Eurojust« genannten Task Force, in der Staatsanwälte, Richter und Polizeibeamte staatsübergreifend mit gleichwertigen Befugnissen zusammenarbeiten. Eurojust soll als »Keimzelle einer EU-Staatsanwaltschaft« (Bundeskanzler Schröder) die Arbeit nationaler Staatsanwaltschaften koordinieren und strafrechtliche Ermittlungen unterstützen. Die neue Institution soll bis Ende 2001 arbeitsfähig sein.
Weitere Beschlüsse betrafen ein einheitliches Vorgehen in der Asyl- und Einwanderungspolitik sowie die Ausweitung der Kompetenzen der Europäischen Polizeibehörde Europol im Kampf gegen das organisierte Verbrechen.