In Genf fand vom 11. bis 15. September die zweite Vertragsstaatenkonferenz (VSK) der im M�rz 1999 in Kraft getretenen "Konvention �ber das Verbot des Gebrauchs, der Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Antipersonenminen und �ber ihre Zerst�rung" (kurz: APM-Konvention) statt.
Die auf einer internationalen Konferenz in Oslo (Norwegen) vom 1. bis 18. September 1997 paraphierte Konvention wurde auf einer Konferenz in Ottawa (Kanada) vom 2. bis 4. Dezember 1997 und anschlie�end am Sitz der Vereinten Nationen (UN) in New York zur Zeichnung aufgelegt. Sechs Monate nach Hinterlegung der 40. Ratifizierungsurkunde trat sie am 1. M�rz 1999 in Kraft. Bis Mitte September 2000 wurde sie von 139 Staaten gezeichnet, durch 107 ratifiziert. Die Hauptproduzentenstaaten von Antipersonenminen � China, Russland, Indien, Pakistan, Iran, Irak, Israel, die beiden Korea und die T�rkei � sind sind der Konvention allerdings nach wie vor nicht beigetreten.
Die Teilnehmer der 2. VSK stellten beachtliche Erfolge bei der R�umung und Vernichtung von Antipersonenminen (APN) fest. In einigen Fragen hat es Unstimmigkeiten gegeben: So etwa bei der von der APN-Konvention zwar erlaubten, aber nicht definierten Anzahl von Minen f�r �bungszwecke. Einige Staaten wollen mehr als 100.000 solcher Waffen behalten, was auf Kritik gesto�en ist. Die deutsche Bundeswehr verf�gt �ber 3000 APMs, um deren Entfernung und andere Verhaltensweisen �ben zu k�nnen.
Nach Ansicht von Jody Williams, der fr�heren Koordinatorin der Internationalen Kampagne �ber das Verbot von Landminen (International Campaign to Ban Landmines/ICBL), die 1997 zusammen mit ihrer Organisation f�r das Zusandekommen der APM-Konvention mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden war, ist die bisherige Bilanz im Vergleich zu anderen internationalen Abr�stungsabkommen �berdurchschnittlich gut. Denn von keinem der 107 Staaten, die die Konvention bis heute ratifiziert haben, sei ein Versto� gegen das Verbot von Entwicklung, Produktion, Einsatz oder Export von APMs bekannt geworden. 20 Regierungen seien ihre Verpflichtung zur vollst�ndigen Vernichtung aller APM-Vorr�te innerhalb von vier Jahren sowie zur R�umung aller Minenfelder binnen zehn Jahren eingegangen.
Zahlreiche Industriestaaten des Nordens entwickelten, produzierten und verlegten aber weiterhin Antifahrzeugminen, die nicht nur von Panzern, sondern auch von Schulbussen ausgel�st werden k�nnen, hei�t es in dem ICBL-Bericht weiter. Viele dieser Minen seien mit Antipersonenminen zum Schutz gegen eine R�umung durch den milit�rischen Gegner ausger�stet. Zumindest solche Minen, bei denen derartige Schutzvorrichtungen auch unbeabsichtigt ausgel�st werden k�nnen, seien durch die APM-Konvention verboten. Mehrere Staaten, darunter Italien und Kanada, haben daraus die Konsequenzen gezogen und wenigstens diese Antifahrzeugminen vernichtet. Deutschland und andere Vertragsstaaten verweigerten diese Ma�nahme bislang. Besorgnis bereiteten einige der Staaten, die der Konvention noch nicht beigetreten sind und in j�ngster Zeit APMs in bewaffneten Konflikten eingesetzt haben, wie Angola und Russland (in Tschetschenien).
In einem der 2. VSK von der ICBL vorgelegten "Landmine Monitor Report 2000" wird von einem "sehr substantiellen Fortschritt" bei der Ausrottung der APMs hingewiesen, von denen weltweit rund 80 Millionen St�ck verlegt worden seien und die j�hrlich etwa 20.000 Personen verst�mmeln oder t�ten, meistens Zivilisten nach dem Ende von Konflikten. Die Zahl der Herstellerstaaten von APMs sei von 54 auf 16 zur�ckgegangen, und es w�rden inzwischen auch mehr Minen ger�umt als verlegt. Seit dem Inkrafttreten der APM-Konvention im M�rz 1999 h�tten elf Regierungen und mehr als 30 Rebellengruppen APMs benutzt, am h�ufigsten h�tten dies Russland in Tschetschenien und Jugoslawien im Kosovo getan; weitere Staaten seien unter anderem Angola, Burundi, Eritrea, Israel, DR Kongo, Myanmar, Pakistan, Sri Lanka und Sudan. Angola, Burundi und Sudan haben die APM-Konvention zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.
Die Konvention: Die Vertragsstaaten verpflichten sich in Artikel 1 des �bereinkommens, "niemals unter irgendwelchen Umst�nden Antipersonenminen einzusetzen, zu entwickeln, herzustellen, zu erwerben, zu lagern oder direkt oder indirekt weiterzugeben"; alle Antipersonenminen sind zu vernichten. Eine geringe Anzahl von Antipersonenminen darf f�r Zwecke des �bens von Minensuche oder Minenzerst�rung behalten und auch weitergegeben werden. F�r die Zerst�rung der vorr�tigen Minen gilt eine Frist von h�chstens vier Jahren vom Inkrafttreten der Konvention f�r den jeweils betreffenden Staat an. Im Kontrollbereich der Vertragsstaaten verlegte Minen sollen sp�testens nach zehn Jahren beseitigt sein. Auf Antrag kann diese Frist von der Vertragsstaatenkonferenz (VSK) mit der Mehrheit der abstimmenden Staaten um bis zu zehn weitere Jahre verl�ngert werden, wenn ein Staat sich au�erstande sieht, die Minenr�umung auf seinem Gebiet in diesem Zeitraum zu bew�ltigen. Da manche Staaten nicht �ber die technischen und finanziellen M�glichkeiten zur fristgem��en Entfernung der Antipersonenminen verf�gen, enth�lt Artikel 6 der Konvention ein Rahmenwerk f�r zwischenstaatliche und Internationale Zusammenarbeit und Hilfeleistung bei der Minenr�umung. Danach hat ein Vertragsstaat bei der Erf�llung seiner Verpflichtungen das Recht, um Hilfe durch andere Vertragsstaaten nachzusuchen und diese in m�glichem Umfang zu erhalten.
(Homepage: www.icbl.org)