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Internationale Organisationen : Europäische Union: Kennzeichnungspflicht für Rindfleisch in Kraft
Europäische Union: Kennzeichnungspflicht für Rindfleisch in Kraft
1.9.2000

Seit dem 1. September muß in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) jedes Stück Rindfleisch mit einem Etikett versehen sein, das den Verbraucher über das Land, in dem das Tier geschlachtet und in dem es zerlegt wurde, informiert; Spezialisten können zudem über einen Referenzcode das Fleisch direkt einem Tier zuordnen und über Zulassungsnummern den Schlachthof und den Zerlegebetrieb erkennen. Ab 1. Januar 2002 müssen die Angaben zusätzlich das Geburtsland und das Land bzw. die Länder der Mast enthalten. Damit ist es möglich, die Herkunft eines bestimmten Stück Rindfleisches von der Geburt des Tieres bis zum Endverbraucher zurückzuverfolgen.

Der deutsche Bundestag hatte am 17. März 2000 mit 39 gegen 30 Stimmen die Aufhebung des nationalen Importverbots für britisches Rindfleisch zum 1. April; aus Großbritannien direkt oder indirekt importiertes Rindfleisch musste jedoch durch einen sechseckigen Stempel mit der Aufschrift "XEL" gekennzeichnet sein. Gegen Frankreich, das sich als einziger EU-Staat weiterhin weigert, die von der Kommission zum 1. August 1999 beschlossene Lockerung des 1996 wegen der Rinderkrankheit BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) verhängten Exportverbots für britisches Rindfleisch umzusetzen und an dem nationalen Einfuhrverbot festhält, leitete die Kommission am 16.11.1999 ein Vertragsverletzungsverfahren ein und reichte am 4. Januar 2000 Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein; Frankreich verwies auf die nicht auszuschließenden gesundheitlichen Risiken für den Menschen und reagierte mit einer Gegenklage vor dem EuGH.

BSE steht im Verdacht, beim Menschen die tödliche Creutzfeldt-Jakob-Krankheit auszulösen. Vor dem Hintergrund mehrere Todesfälle in Großbritannien, die vermutlich auf mit BSE-infiziertes Rindfleisch zurückzuführen sind, und neuer BSE-Fälle in Frankreich beschlossen die EU-Agrarminister am 18. Juli einstimmig eine obligatorische Kennzeichnung von Rindfleisch, in die einer Forderung des EP entsprechend auch Hackfleisch einbezogen wird.

Ein vom deutschen Bundestag Ende Juni 2000 gebilligtes Gesetz, das die Einführung einer umfassenden Kennzeichnung von Rindfleisch (Angabe von Geburts-, Aufzucht-, Schlacht- und Zerlegungsland sowie Referenznummer) in Deutschland bereits zum 1. September vorsieht, wurde vom Bundestag am 14. Juli in den Vermittlungsausschuss verwiesen, weil zwischen Bund und Ländern die Zuständigkeit und die Finanzierung der Etikettierung noch umstritten ist.

(Homepage: europa.eu.int)

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