Nach fast eineinhalbjährigen Verhandlungen haben die Europäische Union (EU) und Mexiko am 23. März am Rande des EU-Sondergipfels in Lissabon ein Freihandelsabkommen unterzeichnet.
Der Vertrag, der am 1. Juli in Kraft tritt, sieht den schrittweisen Abbau aller Zollschranken zwischen den EU-Staaten und Mexiko vor und ist der bedeutendste seiner Art, der bisher zwischen der EU und einem außereuropäischen Drittland geschlossen wurde. Bis 2003 sollen zunächst 50 Prozent der europäischen Exporte abgabenfrei eingeführt werden können. Die restlichen Zölle für Industrieprodukte werden schrittweise bis 2007 fallen. Die europäischen Automobilhersteller erhalten Zugang zum mexikanischen Markt; die Zölle werden ab 1. Juli 2000 von 20 Prozent auf 3,3 Prozent gesenkt und 2003 abgeschafft. Im Sektor Landwirtschaft und Fischerei sollen 62 Prozent des Handels bis 2010 vollständig liberalisiert sein.
Der Vertrag eröffnet europäischen Unternehmen den selben freien Zugang zum mexikanischen Markt wie deren Konkurrenten aus den USA und aus Kanada. Mit diesen beiden Staaten ist Mexiko bereits seit 1994 in der Nordamerikanischen Freihandelszone (NAFTA) verbunden. Mit den USA wickelt Mexiko derzeit mehr als 80 Prozent seines Außenhandels ab. Der Anteil der EU am mexikanischen Handel war zwischen 1991 und 1999 von 10,6 auf 6,5 Prozent gesunken. Das Handelsvolumen zwischen beiden Seiten betrug 1999 18 Mrd. US-$.
(Homepage: europa.eu.int)