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Deutschland, Österreich, Schweiz : Deutschland: Bundesrat hebt Importverbot für britisches Rindfleisch auf
Deutschland: Bundesrat hebt Importverbot für britisches Rindfleisch auf
18.3.2000

Der Bundesrat hat am 17. März in Bonn mit einer Mehrheit von 39 gegen 30 Stimmen einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zugestimmt, das seit 1996 bestehende nationale Importverbot für britisches Rindfleisch wieder aufzuheben. Zum Schutz der deutschen Verbraucher vor möglichen Risiken durch die vor allem in Großbritannien aufgetretene Rinderkrankheit BSE wird für direkt aus Großbritannien eingeführtes Rindfleisch sowie für Umwegeinfuhren über andere EU-Staaten eine Kennzeichnung mit einem sechseckigen XEL-Stempel vorgeschrieben.
Auch Schweizer Rindfleisch darf mit dem Beschluss des Bundesrats wieder nach Deutschland geliefert werden.

Mit der Entscheidung des Bundesrats ist auch das von der Europäischen Union (EU) gegen Deutschland begonnene Verfahren wegen der Verletzung der EU-Verträge hinfällig. Die EU-Kommission hatte am 14. Juli 1999 das von ihr im März 1996 wegen der Rinderkrankheit BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) zum Schutz der Verbraucher verhängte weltweit gültige Exportverbot für britische Rinder und Rindfleischprodukte teilweise aufgehoben: Als zulässig erklärte sie ab 1. August 1999 den Export knochenfreien Fleisches von Rindern, die nach dem 1. August 1996 geboren wurden, sofern die geschlachteten Tiere mindestens sechs Monate alt waren und ihre Herkunft einwandfrei geklärt ist. Es ist immer noch nicht einwandfrei ausgeschlossen, dass es einen Zusammenhang zwischen BSE und der neuen Form der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit beim Menschen gibt.

Frankreich bleibt nunmehr der einzige EU-Mitgliedstaat, der kein britisches Rindfleisch zulässt. Paris und die EU-Kommission verklagten sich deshalb im Dezember 1999 gegenseitig vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

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