Die CDU muss wegen des unvollst�ndigen Rechenschaftsberichtes f�r 1998 insgesamt 41,348 Mio. DM aus der staatlichen Parteienfinanzierung an die Bundeskasse zur�ck zahlen. Dies legte Bundestagspr�sident Wolfgang Thierse am 15.2. in Berlin fest.
Thierse erkl�rte, dass diese Entscheidung sich zwingend aus dem Parteiengesetz ergebe. �Ermessensspielr�ume bestehen hier nicht�, betonte der Parlamentspr�sident. Zur Begr�ndung seiner Entscheidung sagte der SPD-Politiker, der CDU-Rechenschaftsbericht habe ein Verm�gen des hessischen Landesverbandes in H�he von etwa 18 Millionen Mark nicht ausgewiesen und sei damit �vorschriftswidrig" gewesen. Die Bundes-CDU sei gesetzlich zur Rechenschaft f�r alle ihre Landesverb�nde verpflichtet. �ber Sanktionen wegen m�glicher Gesetzesverst��e in fr�heren CDU-Rechenschaftsberichten will Thierse erst sp�ter entscheiden. Er gehe dabei von einem Aufkl�rungszeitraum von zehn Jahren aus, sagte er und verwies auf die im Parteiengesetz festgelegte Aufbewahrungsfrist f�r B�cher und Bilanzen.
In einer ersten Reaktion der Partei k�ndigte CDU-Schatzmeister Wissmann gegen die von Bundestagspr�sident Thierse verh�ngte R�ckzahlung von 41 Mio. DM rechtliche Schritte an. Thierses Entscheidung werde dem Grundsatz des �berma�verbots nicht gerecht, erkl�rte Wissmann.