Die Europäische Union (EU) und 71 Entwicklungsländer aus Afrika, der Karibik und dem Pazifischen Raum (AKP) haben sich in der Nacht zum 4. Februar in Brüssel auf ein umfassendes neues Handels- und Partnerschaftsabkommen geeinigt. Der Vertrag, der am 31. Mai auf den Fidschi-Inseln unterzeichnet wird, ersetzt das Ende Februar auslaufende Lomé-IV-Abkommen und hat eine Laufzeit bis 2020.
Mit dem neuen Abkommen stellen die EU und die AKP-Staaten ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit auf ein neues Fundament. Langfristig sollen bilaterale Freihandelsabkommen die geltenden einseitigen Handelspräferenzen der Europäischen Gemeinschaft (EG) für die AKP-Staaten ablösen. Zudem verpflichten sich die AKP-Staaten zu den Prinzipien von Demokratie, Menschenrechten und »verantwortlicher Regierungsführung« (good governance). In letzterem Punkt geht es um die Bekämpfung von Korruption.
Die Handelsbeziehungen müssen neu geregelt werden, weil die den AKP-Staaten seit 1975 eingeräumten einseitigen Zollerleichterungen nicht mehr den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) entsprechen. Bis 2008 will die EU mit einzelnen Regionalgruppen von AKP-Staaten regionale Freihandelsabkommen aushandeln, die eine allmähliche gegenseitige Marktöffung vorsehen. Für die Übergangszeit soll eine Ausnahmegenehmigung der WTO beantragt werden.
Die EU stellt für die Jahre 2000-2005 Finanzhilfen von maximal 13,5 Mrd. Euro (etwa 26 Mrd. DM) bereit.
Das Abkommen von Lomé: Das erste Assoziierungsabkommen mit Entwicklungsländern wurde 1963 in Jaunde (Kamerun) mit 17 unabhängigen afrikanischen Staaten geschlossen. Seit 1975, nach dem Beitritt Großbritanniens, bestehen Abkommen zwischen der EWG (jetzt EG) und bestimmten Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP-Staaten). Das am 15.12. 1989 mit 69 Staaten unterzeichnete und am 1.9. 1991 in Kraft getretene Lomé-IV-Abkommen, das erstmals eine Laufzeit von zehn Jahren hatte, verankerte nicht nur besondere Beziehungen in Handel, Kultur, sozialem Bereich und Entwicklungshilfe, sondern forderte von den Unterzeichnerstaaten auch die Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze. Das am 1997 als 71. Staat in die Konvention von Lomé aufgenommene Südafrika erhält wegen seines fortgeschrittenen Entwicklungsstands keine Entwicklungshilfe. Die EG gewährte im Rahmen von Lomé IV für 99,5 % der AKP-Erzeugnisse freien Marktzugang ohne Gegenzugeständnisse. Zugleich wurden die Erlöse der AKP-Staaten aus Rohstoffexporten z.T. durch Stabilisierungsprogramme geschützt. Das am 1.6. 1998 in Kraft getretene 2. Finanzprotokoll zu Lomé IV sah für 1995-2000 EU-Finanzhilfen von 14,8 Mrd. ECU vor, darunter 12,1 Mrd. ECU Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), 1,7 Mrd. ECU Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und 1 Mrd. ECU von der EIB verwaltetes Risikokapital aus den EEF-Mitteln.