Die Europ�ische Kommission (EU-Kommission) hat am 4. Januar ihre Klage beim Europ�ischen Gerichtshof (EuGH) gegen Frankreich wegen des Embargos von britischem Rindfleisch auf den Weg gebracht. Der Schriftsatz wurde per Kurier zum EuGH nach Luxemburg bef�rdert. Ein Verfahren vor dem EuGH kann sich �ber Jahre hinziehen. Hintergrund der Klage ist der Vorwurf der EU-Kommission, Frankreich verletze mit seinem einseitigen Importstopp die EU-Regeln. Die Kommission hatte am 14. Juli 1999 das von ihr im M�rz 1996 wegen der Rinderkrankheit BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) zum Schutz der Verbraucher verh�ngte weltweit g�ltige Exportverbot f�r britische Rinder und Rindfleischprodukte teilweise aufgehoben: Als zul�ssig erkl�rte sie ab 1. August 1999 den Export knochenfreien Fleisches von Rindern, die nach dem 1. August 1996 geboren wurden, sofern die geschlachteten Tiere mindestens sechs Monate alt waren und ihre Herkunft einwandfrei gekl�rt ist. Es ist immer noch nicht einwandfrei ausgeschlossen, dass es einen Zusammenhang zwischen BSE und der neuen Form der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit beim Menschen gibt. Schon vor dem Ende der von der EU-Kommission gesetzten Frist f�r ein Einlenken Frankreichs, die bis zum 30. Dezember 1999 verl�ngert wurde, k�ndigte die franz�sische Regierung an, ihrerseits gegen die Kommission zu klagen, weil diese das Exportverbot f�r britisches Rindfleisch aufgehoben hatte. Frankreich vertritt die Auffassung, dass britisches Rindfleisch wegen der nach wie vor auftretenden F�lle der Rinderkrankheit BSE nicht als unbedenklich eingestuft werden k�nne.
Ein Sprecher der EU-Kommission erkl�rte am 4. Januar, er gehe davon aus, dass Deutschland das Embargo gegen britisches Rindfleisch im Februar 2000 aufheben werde. Andernfalls w�rde auch gegen Deutschland Klage beim EuGH erhoben werden.
(Homepage: europa.eu.int)