5.12.1999
Am 1. Januar 2000 werden zunächst die Grenzkontrollen bei den Fährverbindungen zwischen Griechenland und Italien abgeschafft. Der nächste Schritt erfolgt mit der Einführung des Sommerflugplans bei den Fluggesellschaften am 26. März. Dann werden keine Kontrollen mehr bei den Flügen durchgeführt, die von Athen aus in andere EU-Staaten starten.
Griechenland, das das Übereinkommen im Juni 1997 ratifiziert hat, ist der zehnte der 15 EU-Staaten, der an der Freizügigkeitsregelung teilnimmt. Diese gilt bereits in Deutschland, Frankreich, den Benelux-Staaten, Italien, Österreich, Portugal und Spanien (Anwenderstaaten). Großbritannien und Irland, die als einzige EU-Staaten die Schengener Übereinkommen nicht unterzeichnet haben, können weiterhin Personenkontrollen an ihren Grenzen durchführen und müssen sich nicht an Maßnahmen in bezug auf Visum, Asyl und Einwanderung beteiligen; abgesehen von der Visapolitik hat auch Dänemark einen Sonderstatus.
Die technischen Voraussetzungen für die Einbindung der fünf skandinavischen Staaten, darunter auch die Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island, die das Schengener Übereinkommen Ende 1996 unterzeichnet haben (und bereits 1954 den freien Grenzverkehr untereinander durch eine Paßunion verwirklicht haben), sollen bis spätestens 2001 erfüllt sein.
Mit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam am 1.5. 1999 wurden die Schengener Übereinkommen (Schengen I und II) in den Rahmen der Europäischen Union (EU) einbezogen; d.h. die Mitgliedstaaten, die diese Übereinkommen unterzeichnet haben, stellen ihre Zusammenarbeit beim Abbau der Binnengrenzen in den rechtlichen und institutionellen Rahmen der EU.
Ziel des Schengener Übereinkommens ist der völlige Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen, deren Verlegung an die Außengrenzen und eine Reduzierung der Kontrollen im Warenverkehr.