1.12.1999
Am 1. Dezember trat die umstrittene Rahmenkonvention des Europarats über Menschenrechte und Biomedizin (auch als Bioethik-Konvention bezeichnet) ohne Beteiligung Deutschlands in Kraft. Die Konvention, die nach über fünfjährigen Beratungen am 4.4. 1997 von 33 der damals 40 Mitgliedstaaten des Europarats (bei Stimmenthaltung u.a. Deutschlands, Belgiens und Polens) beschlossen worden war, legt erstmals einen völkerrechtlich verbindlichen Verhaltenskodex für den Umgang mit Gentechnik, Embryonenforschung und Organtransplantationen fest. Verboten sind der Organhandel, die Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken, die Diskriminierung einer Person aufgrund ihres genetischen Erbes, die medizinische Auswahl des Geschlechts eines Kindes sowie gezielte Eingriffe in das menschliche Genom mit der Absicht, das Genom der Nachkommen zu verändern.
Die Konvention wurde bis Ende November 1999 von 28 der 41 Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet, durch Deutschland nicht. Da Dänemark jüngst als fünfter Staat die Konvention ratifiziert hatte, konnte diese nun in Kraft treten. Die Rahmenkonvention soll durch Zusatzprotokolle zu speziellen Anwendungsgebieten - etwa zur Organtransplantation, zur medizinischen Forschung und zum Embryonenschutz - ergänzt werden; ein Protokoll, welches das Klonen von Menschen verbietet, wurde im November 1997 vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedet.
In Deutschland umstritten sind vor allem Bestimmungen der Bioethik-Konvention, die die Forschung an einwilligungsunfähigen Menschen unter bestimmten Voraussetzungen regeln, etwa an Säuglingen oder Dementen, sowie Regelungen zum Embryonenschutz.
Internet: www.coe.fr)