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Deutschland, Österreich, Schweiz : Deutschland: Bundesverfassungsgericht fordert Neuregelung des Länderfinanzausgleichs
Deutschland: Bundesverfassungsgericht fordert Neuregelung des Länderfinanzausgleichs
12.11.1999

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe forderte am 11. November in einem einstimmig gefassten Urteil den Gesetzgeber auf, den Länderfinanzausgleich bis Ende 2004 neu zu regeln. Bis Ende 2002 müssen Bund und Länder in einem neuen »Maßstäbegesetz« die Vorgaben der Finanzverfassung im Grundgesetz zu Umsatzsteuerverteilung, Bestimmung der Finanzkraft, Berücksichtigung von Sonderlasten, die Feststellung von Ausgleichsansprüchen und -pflichten sowie die Bundesergänzungszuweisungen erstmals übersichtlich zusammenfassen. Gelingt ihnen das nicht, wird das Finanzausgleichsgesetz mit Beginn des Jahres 2003 wegen Verfassungswidrigkeit nichtig. Das hätte zur Folge, dass eine gesetzliche Grundlage für die Finanzumschichtung zwischen den Ländern, wie sie das Grundgesetz verlangt, von diesem Tag an fehlte. Tritt das Maßstäbegesetz hingegen bis zum vorgegebenen Stichtag in Kraft, hat der Gesetzgeber weitere zwei Jahre Zeit, um das Zahlenwerk des darauf aufbauenden Finanzausgleichs zu verabschieden. Kommt er dem nicht nach, wird das geltende Finanzausgleichsgesetz spätestens am 1. Januar 2005 wegen Verfassungswidrigkeit nichtig.
Geklagt hatten Bayern, Baden-Württemberg und Hessen; die drei »Geberländer« hatten eine »Übernivellierung« zu Gunsten schwächerer Länder gerügt.

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