Der deutsche Bundestag hat am 30. Januar für den Antrag für einen Stammzellen-Import unter Auflagen gestimmt.
Bei der heutigen Plenardebatte über den Teilbericht »Stammzellenforschung« der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin lagen dem Bundestag drei Anträge von Gruppen von Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen zur Abstimmung vor. Der Antrag gegen den Import embryonaler Stamzellen unter dem Titel »Schutz der Menschenwürde angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten - Kein Import embryonaler Stammzellen«, der Antrag für einen Stammzellen-Import unter Auflagen unter dem Titel »Keine verbrauchende Embryonenforschung: Import humaner embryonaler Stammzellen grundsätzlich verbieten und nur unter engen Voraussetzungen zulassen« und der Antrag »Verantwortungsbewusste Forschung an embryonalen Stammzellen für eine ethisch hochwertige Medizin« für einen Stammzellen-Import.
Bei der ersten Abstimmungsrunde erhielt der Antrag für den Stammzellen-Import die wenigsten Stimmen. Bei der zweiten Runde standen nur noch die Anträge gegen den Import und für den Import unter Auflagen zur Abstimmung. Der Kompromissantrag erhielt 340 Stimmen, für den Verbotsantrag stimmten 246 Abgeordnete. Für die Abstimmung war der Fraktionszwang aufgehoben worden.