Aktuell
Staaten
Buch
CD-ROM
Wissensquiz
Bücher Tauschbörse


Links


FAQ





Umwelt : Fünfte Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention in Bonn
Fünfte Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention in Bonn
8.11.1999

Die fünfte Vertragsstaatenkonferenz (VSK) zu der 1992 auf der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (Brasilien) vereinbarten und 1994 in Kraft getretenen Klimarahmenkonvention (UNFCCC) fand vom 25. Oktober bis 5. November 1999 in Bonn statt. Sie diente vor allem dazu, die Entscheidungen vorzubereiten, die auf der sechsten VSK in Den Haag (Niederlande) vom 13. bis 24. November 2000 getroffen werden sollen, um die Lücken in dem 1997 auf der dritten VSK in Kyoto (Japan) verabschiedeten Protokoll zu schließen. In diesem hatten sich die Industriestaaten erstmals auf eine überprüfbare Verringerung Ihrer Treibhausgasemissionen um insgesamt 5,2 Prozent bis zur »Budgetperiode« 2008-2012 verpflichtet. Unter die Regelung fallen die Emissionen von Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid (Bezugsjahr 1990) sowie von teilhalogenierten Kohlenwasserstoffen, perfluorierten Kohlenwasserstoffen und Schwefelhexafluorid (Bezugsjahr 1955). Die Entwicklungsländer sind von der Reduktionsverpflichtung vorerst ausgenommen. Vor allem auf Drängen der USA eröffnet das Protokoll die Möglichkeit eines globalen Handels mit Emissionsrechten, d.h. ein Land kann seine Verpflichtung zur Reduktion von Treibhausgasemissionen auch erfüllen, indem es von anderen Ländern, die ihr Soll voraussichtlich übererfüllen, Emissionszertifikate erwirbt. Der Technologietransfer aus den Industrie- in die Entwicklungsländer soll durch den Clean Development Mechanism gefördert werden: Private und öffentliche Investitionen in klimafreundliche Technologien in Entwicklungsländern können Firmen bzw. Staaten zumindest teilweise auf ihre Reduktionsverpflichtung »zu Hause« angerechnet werden. Bevor die in Kyoto beschlossenen neuen Kriterien und Mechanismen zur Anwendung kommen können, sind jedoch noch eine Reihe offener Fragen zu klären, darunter die Einführung einer Obergrenze für die Möglichkeit der Erfüllung von Reduktionsverpflichtungen außer Landes, die Schaffung neuer Institutionen zur Abwicklung des Handels mit Emissionszertifikaten sowie eine Berechnung von Kohlendioxid-Gutschriften aus dem Technologietransfer. Auf der vierten VSK in Buenos Aires (Argentinien) im November 1998 kam es darüber zu keiner Einigung. Die fünfte VSK in Bonn legte nunmehr einen Zeitplan zur Lösung der noch offenen Einzelheiten fest: Die sechste VSK in Den Haag soll von zwei Arbeitskonferenzen in Bonn vorbereitet werden; dafür sind der 12. bis 16. Juni und der 11. bis 15. September 2000 angesetzt. Damit das Kyoto-Protokoll in absehbarer Zeit überhaupt in Kraft treten kann, muss es von mindestens 55 Unterzeichnerstaaten ratifiziert werden; und diese Staaten müssen zusätzlich mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen abdecken. Insbesondere in den USA, auf die fast ein Viertel der Kohlendioxid-Emissionen entfallen, ist die Ratifizierung des Protokolls äußerst umstritten. Das Ständige Sekretariat der Klimarahmenkonvention hat seinen Sitz in Bonn (Internet:www.unfccc.de).

zurück