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29.02.2008 - Liechtenstein auf dem Weg in den Schengen-Raum |
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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz haben am 28. Februar 2008 in Brüssel ein Protokoll unterzeichnet, das den Beitritt Liechtensteins zum Schengener Übereinkommen regelt. Damit das Protokoll in Kraft treten kann, muss es noch von allen 27 EU-Ländern ratifiziert werden. Liechtenstein kann dann voraussichtlich im November 2008 – gemeinsam mit der Schweiz – dem Schengen-Raum beitreten.
Wegen fehlender Grenzkontrollen zwischen der Schweiz und Liechtenstein (das mit der Schweiz eine Währungs- und Zollunion bildet) ist der Schengen-Beitritt des Fürstentums an das Schengen-Dublin-Abkommen der Schweiz mit der EU gekoppelt. Daher handelt es sich um ein Protokoll, das auch von der Schweiz unterzeichnet werden musste und nicht um ein separates Abkommen.
Mit dem Beitritt zum Schengener Übereinkommen verpflichtet sich Liechtenstein zu einer engen Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz der EU-Staaten. Für Steuerhinterziehung gilt dies jedoch nicht. Die EU bemüht sich deshalb zusätzlich um ein Abkommen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs mit Liechtenstein, um die Steuerflucht in das Fürstentum einzudämmen. Aber Liechtenstein will bislang nur bei Schmuggel oder Mehrwertsteuerbetrug, nicht aber im Bereich direkter Steuern mit der EU zusammenarbeiten. Der liechtensteinische Ministerpräsident Otmar Hasler erklärte am 28. Februar anlässlich der Unterzeichnung des Schengen-Protokolls in Brüssel, die Verhandlungen über ein Abkommen seien bereits weit fortgeschritten. Sein Land wolle auch bei den »sensiblen steuerpolitischen Themen, die in Europa breit und kontrovers diskutiert werden«, zu einer vernünftigen Einigung beitragen. Allerdings werde es dabei die berechtigten Interessen seiner Bürger vertreten. Offen bleibt daher, ob Liechtenstein nach einem solchen Abkommen zur Kooperation bei Steuerhinterziehung verpflichtet ist, die in dem Fürstentum kein Straftatbestand ist.
Liechtenstein steht im Mittelpunkt des Steuerskandals in Deutschland. Bisher wurden die Wohnungen und Büros von 150 Verdächtigen durchsucht. 91 mutmaßliche Steuersünder gestanden und leisteten Abschlagszahlungen von fast 30 Millionen Euro. Von der Steueraffäre sind auch EU-Staaten wie Frankreich , Italien und Schweden sowie die USA und Australien betroffen. Der EU-Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit Franco Frattini erklärte, der Steuerskandal dürfe den Beitritt Liechtensteins zur Schengen-Zone nicht verhindern: »Es ist sehr wichtig, Liechtenstein im Schengen-Raum zu haben, es ist einfach nicht möglich, eine Enklave im Zentrum Europas zu haben.«
Das Schengener Übereinkommen
Durch die Schengener Übereinkommen (»Schengen I« und »Schengen II«) entfallen die Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen der Anwenderstaaten; sie werden auf die Außengrenzen verlagert. Dies machte Ausgleichsmaßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen erforderlich: Gemeinsame Regeln für die Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik, beim Schutz der Außengrenzen, bei Maßnahmen gegen die illegale Einwanderung, bei der Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens bis hin zu einer teilweisen Harmonisierung des Strafrechts.
Das erste Schengener Übereinkommen – auch »Schengen I« genannt – wurde am 14. Juni 1985 im luxemburgischen Moselstädtchen Schengen durch ein Regierungsabkommen zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Nach Schwierigkeiten bei der Umsetzung (»Sicherheitsdefizite«) wurde am 19. Juni 1990 das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) – auch »Schengen II« genannt – unterzeichnet, das zum 26. März 1995 in Kraft gesetzt wurde – zunächst zwischen den fünf ursprünglichen Parteien des Abkommens sowie mit Spanien und Portugal. Italien und Österreich traten 1998, Griechenland 2000 sowie Dänemark, Finnland und Schweden 2001 bei. Großbritannien und Irland traten nicht bei; beide Staaten wenden jedoch einzelne Schengen-Bestimmungen an, die nichts mit Grenzkontrolle zu tun haben – und zwar hinsichtlich der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Strafsachen, der Drogenbekämpfung und dem Schengener Informationssystem (SIS), der zentralen Datenbank für gesuchte Personen, Gegenstände und Fahrzeuge. Norwegen und Island, die der EU nicht angehören, traten dem Schengen-Regelwerk 2001 als Anwenderstaaten bei; die beiden skandinavischen Staaten hatten gemeinsam mit Dänemark, Finnland und Schweden bereits 1954 den freien Grenzverkehr untereinander durch eine Passunion verwirklicht.
Mit den 2004 der EU beigetretenen neun Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien am 21. Dezember 2007 umfasst der Schengenraum nunmehr 22 der 27 EU-Staaten sowie die Nicht-EU-Staaten Island und Norwegen. Für alle gilt zumindest theoretisch schrankenlose Reisefreiheit – Personalausweis oder Reisepass müssen aber weiterhin mitgeführt werden. Die EU-Staaten Zypern , Rumänien und Bulgarien kommen später dazu. Von November 2008 an sollen nunmehr auch die Schweiz und Liechtenstein dazu gehören. Da diese beiden Länder mit der EU keine Zollunion haben, bleibt es dort bei Grenzkontrollen von Waren.
Nicht explizit unterzeichnet wurde das SDÜ durch Andorra (keine Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Spanien und Frankreich) und San Marino (keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien).
Mit »Schengen I« wurden seit Anfang 1990 zunächst Erleichterungen bei der Abfertigung an den gemeinsamen Grenzen der Gründerstaaten verwirklicht (im Pkw-Verkehr Beschränkung auf einfache Sichtkontrolle des im Schritttempo passierenden Fahrzeugs; im Lkw-Verkehr Verzicht auf systematische Kontrolle von Fahrtenblatt und Beförderungsgenehmigung, der Maße und Gewichte). »Schengen II« schuf 1995 den freien Personen- und Warenverkehr und sieht folgende Ausgleichsmaßnahmen für Sicherheitsdefizite vor: Die Kontrollen an den Außengrenzen der Anwenderstaaten werden verstärkt; die Einreise für Bürger aus Staaten, die nicht der EU angehören (so genannte Drittstaaten), wird durch gemeinsame Listen visumpflichtiger und visumfreier Staaten geregelt, Visa werden gegenseitig anerkannt und der Inhaber eines solchen einheitliches Schengenvisums kann sich während des Gültigkeitszeitraums, längstens jedoch drei Monate pro Halbjahr in den Anwenderstaaten aufhalten; Asylanträge werden vom Einreisestaat beurteilt und von den anderen Staaten anerkannt (das nationale Asylrecht bleibt aber bestehen); die polizeiliche Zusammenarbeit (auch bei der Verfolgung des grenzüberschreitenden illegalen Drogenhandels) wird verstärkt; die Anwenderstaaten haben Zugriff auf das Schengener Informationssystem (SIS), ein länderübergreifendes Fahndungssystem mit einem Zentralcomputer in Straßburg (Frankreich) mit schengenweiten Personen- und Sachdaten; Straftäter können über die Grenzen hinweg verfolgt werden (»Polizeiliche Nacheile«). Stichproben, u.a. an der deutsch-dänischen Grenze wegen der zollrechtlichen Sonderregelungen für Dänemark, sind immer noch möglich.
Durch ein Protokoll zum Vertrag von Amsterdam (1999) wurde die Schengen-Zusammenarbeit mit Wirkung vom 1. Mai 1999 in den EU-Rahmen einbezogen; d.h. die Anwenderstaaten der Schengener Übereinkommen stellten ihre Zusammenarbeit beim Abbau der Binnengrenzen in den rechtlichen und institutionellen Rahmen der EU. Die gemeinsame Visapolitik wurde bereits durch den EU-Vertrag (1993) eingeführt; der EU-Ministerrat bestimmt auf Vorschlag der EU-Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit die Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der EU-Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen. Das in der Einheitlichen Europäischen Akte (1987) enthaltene Ziel der Freizügigkeit wurde damit verwirklicht, gleichzeitig eine demokratische parlamentarische Kontrolle gewährleistet und den Bürgern der Rückgriff auf Rechtsmittel (Europäischer Gerichtshof und/oder nationale Gerichte) ermöglicht, wenn ihre Rechte in Frage gestellt sind.
Am 28. Februar 2008 stimmten die EU-Innenminister dem neuen Fahrplan für die Einführung einer neuen Schengen-Datenbank (SIS II) zu. Vorgesehen ist eine schrittweise Einführung innerhalb eines Jahres ab September 2009. Nicht mehr vorgesehen ist, dass alle Schengen-Mitglieder auf einen Schlag das neue System, in dem auch biometrische Daten gespeichert werden können, übernehmen werden. (MvB) |
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21.12.2007 - Grenzkontrollen zu neuen EU-Staaten fallen |
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Die Innenminister der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben am 8. November 2007 bei einem Treffen in Brüssel einstimmig die Erweiterung des Schengen-Raums gebilligt: Damit fallen nach über einjähriger Verzögerung am 21. Dezember 2007 die Grenzkontrollen zu den neun der EU 2004 beigetretenen Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Malta für PKW-, Zug- und Schiffsreisende, am 29. März 2008 (Flugplanwechsel) auch an den Flughäfen.
Das Schengener Abkommen gilt dann für 22 der 27 EU-Staaten – neben den neu hinzugekommenen Staaten sind dies Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien – sowie für die Nicht-EU-Staaten Island und Norwegen. Für alle gilt zumindest theoretisch schrankenlose Reisefreiheit – Personalausweis oder Reisepass müssen aber weiterhin mitgeführt werden.
Die künftigen Mitglieder des Schengen-Raums mussten ihren Grenz- und Datenschutz sowie die Visa-Vergabe auf gemeinsame EU-Standards bringen. Obwohl in Einzelfällen noch Nacharbeiten nötig erschienen, hielten die EU-Innenminister nun die Voraussetzungen für die Grenzöffnung gegeben.
Schengener Übereinkommen
Durch die Schengener Übereinkommen (»Schengen I« und »Schengen II«) entfallen die Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen der Anwenderstaaten; sie werden auf die Außengrenzen verlagert. Dies machte Ausgleichsmaßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen erforderlich: Gemeinsame Regeln für die Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik, beim Schutz der Außengrenzen, bei Maßnahmen gegen die illegale Einwanderung, bei der Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens bis hin zu einer teilweisen Harmonisierung des Strafrechts.
Das erste Schengener Übereinkommen – auch »Schengen I« genannt – wurde am 14. Juni 1985 im luxemburgischen Moselstädtchen Schengen durch ein Regierungsabkommen zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Nach Schwierigkeiten bei der Umsetzung (»Sicherheitsdefizite«) wurde am 19. Juni 1990 das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) – auch »Schengen II« genannt – unterzeichnet, das zum 26. März 1995 in Kraft gesetzt wurde – zunächst zwischen den fünf ursprünglichen Parteien des Abkommens sowie mit Spanien und Portugal. Italien und Österreich traten 1998, Griechenland 2000 sowie Dänemark, Finnland und Schweden 2001 bei. Großbritannien und Irland traten nicht bei; beide Staaten wenden jedoch einzelne Schengen-Bestimmungen an, die nichts mit Grenzkontrolle zu tun haben – und zwar hinsichtlich der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Strafsachen, der Drogenbekämpfung und dem Schengener Informationssystem/SIS). Norwegen und Island, die der EU nicht angehören, traten dem Schengen-Regelwerk 2001 als Anwenderstaaten bei: die beiden skandinavischen Staaten hatten gemeinsam mit Dänemark, Finnland und Schweden bereits 1954 den freien Grenzverkehr untereinander durch eine Passunion verwirklicht. Mit dem Beitritt der acht osteuropäischen Staaten und Maltas am 21. Dezember 2007 umfasst der Schengenraum 22 Staaten. Die EU-Staaten Zypern, Rumänien und Bulgarien kommen später dazu. Die Schweiz und Liechtenstein (das mit der Schweiz eine Währungs- und Zollunion bildet) folgen frühestens im November 2008. Nicht explizit unterzeichnet wurde das SDÜ durch Andorra (keine Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Spanien und Frankreich) und San Marino (keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien).
Mit »Schengen I« wurden seit Anfang 1990 zunächst Erleichterungen bei der Abfertigung an den gemeinsamen Grenzen der Gründerstaaten verwirklicht (im PKW-Verkehr Beschränkung auf einfache Sichtkontrolle des im Schritttempo passierenden Fahrzeugs; im LKW-Verkehr Verzicht auf systematische Kontrolle von Fahrtenblatt und Beförderungsgenehmigung, der Maße und Gewichte). »Schengen II« schuf 1995 den freien Personen- und Warenverkehr und sieht folgende Ausgleichsmaßnahmen für Sicherheitsdefizite vor: Die Kontrollen an den Außengrenzen der Anwenderstaaten werden verstärkt; die Einreise für Bürger aus Staaten, die nicht der EU angehören (so genannte Drittstaaten), wird durch gemeinsame Listen visumpflichtiger und visumfreier Staaten geregelt, Visa werden gegenseitig anerkannt und der Inhaber eines solchen einheitlichen Schengenvisums kann sich während des Gültigkeitszeitraums, längstens jedoch drei Monate pro Halbjahr in den Anwenderstaaten aufhalten; Asylanträge werden vom Einreisestaat beurteilt und von den anderen Staaten anerkannt (das nationale Asylrecht bleibt aber bestehen); die polizeiliche Zusammenarbeit (auch bei der Verfolgung des grenzüberschreitenden illegalen Drogenhandels) wird verstärkt; die Anwenderstaaten haben Zugriff auf das Schengener Informationssystem (SIS), ein länderübergreifendes Fahndungssystem mit einem Zentralcomputer in Straßburg (Frankreich) mit schengenweiten Personen- und Sachdaten; Straftäter können über die Grenzen hinweg verfolgt werden (»Polizeiliche Nacheile«). Stichproben, u.a. an der deutsch-dänischen Grenze wegen der zollrechtlichen Sonderregelungen für Dänemark, sind immer noch möglich.
Durch ein Protokoll zum Vertrag von Amsterdam (1999) wurde die Schengen-Zusammenarbeit mit Wirkung vom 1. Mai 1999 in den EU-Rahmen einbezogen; d.h. die Anwenderstaaten der Schengener Übereinkommen stellten ihre Zusammenarbeit beim Abbau der Binnengrenzen in den rechtlichen und institutionellen Rahmen der EU. Die gemeinsame Visapolitik wurde bereits durch den EU-Vertrag (1993) eingeführt; der EU-Ministerrat bestimmt auf Vorschlag der EU-Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit die Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der EU-Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen. Das in der Einheitlichen Europäischen Akte (1987) enthaltene Ziel der Freizügigkeit wurde damit verwirklicht, gleichzeitig eine demokratische parlamentarische Kontrolle gewährleistet und den Bürgern der Rückgriff auf Rechtsmittel (Europäischer Gerichtshof und/oder nationale Gerichte) ermöglicht, wenn ihre Rechte in Frage gestellt sind. (MvB) |
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14.12.2007 - Europäische Union: Charta der Grundrechte und Reformvertrag unterzeichnet |
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Mit der Unterzeichnung des Reformvertrags (»Vertrag von Lissabon«) durch die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) am 13. Dezember 2007 in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon hat die EU das Ende einer jahrelangen Reformdiskussion besiegelt. Nach der Zielsetzung der Mitgliedstaaten soll der Vertrag, der durch alle 27 Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss (ein Referendum ist derzeit nur in Irland vorgesehen), am 1. Januar 2009 in Kraft treten – einige Monate vor den Wahlen zum Europäischen Parlament (EP). Dann bekäme auch die »Charta der Grundrechte« Rechtsgültigkeit, die am 12. Dezember 2007 im EP in Straßburg verkündet wurde. Der Reformvertrag ersetzt den Verfassungsvertrag, dessen Entwurf 2005 bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war.
Charta der Grundrechte
Die »Charta der Grundrechte der Europäischen Union«, die am 12. Dezember 2007 im Europäischen Parlament (EP) in Straßburg verkündet und durch den amtierenden portugiesischen EU-Ratspräsidenten José Sócrates, den EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso und den EP-Präsidenten Hans-Gert Pöttering unterzeichnet wurde, war bereits auf dem EU-Gipfel von Nizza am 7. Dezember 2000 proklamiert worden. Sie wurde jedoch nicht rechtsverbindlich, da sie damals Teil II des am 29. Oktober 2004 unterzeichneten Vertrags über eine Verfassung für Europa bildete, der aufgrund der Ablehnung durch Referenden in Frankreich und den Niederlanden nicht in Kraft treten konnte. Das soll nun durch den EU-Reformvertrag (»Vertrag von Lissabon«) anders werden: Die Charta wird zwar nicht Teil des Reformvertrags sein, aber durch einen Querverweis für alle Staaten, ausgenommen Großbritannien und Polen, die die Charta nicht anerkennen, Rechtsverbindlichkeit erhalten. Die Charta wird somit erst mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon rechtsgültig.
Die 54 Artikel der Charta, unterteilt in sieben Kapitel (Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, Justizielle Rechte und Allgemeine Bestimmungen), fassen klassische bürgerliche und politische Rechte, die sich an der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie an den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten orientieren, zusammen, wobei neueren Entwicklungen Rechnung getragen wird (z.B. Schutz personenbezogener Daten, Verbot eugenischer Praktiken und Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen), enthalten die bereits in den Gemeinschaftsverträgen niedergelegten Rechte der Unionsbürger und schreiben wirtschaftliche und soziale Rechte, die sich aus den von der Gemeinschaft und dem Europarat beschlossenen Sozialchartas sowie gemeinschaftlichem Sekundärrecht herleiten, fest. Die Charta gilt für die Organe und Einrichtungen der EU unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, für die Mitgliedstaaten jedoch nur bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht. Nationale Gesetzgebung im engeren Sinn soll dadurch nicht angefochten werden können. Wenn sich aber jemand durch EU-Recht – Verordnungen, Richtlinien oder deren Umsetzung in nationale Gesetzgebung – beeinträchtigt fühlt, kann er auf Einhaltung der Grundrechte vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) klagen.
Reformvertrag
Nachdem der am 29. Oktober 2004 unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden im Mai bzw. Juni 2005 gescheitert war, einigten sich die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten am 23. Juni 2007 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft, einen Reformvertrag zur Änderung der bestehenden Verträge auszuarbeiten, damit die erweiterte EU handlungsfähiger und demokratischer sowie die Kohärenz ihres auswärtigen Handelns erhöht werden können. Der nach sehr schwierigen Verhandlungen – Großbritannien und Polen hatten die Aushandlung des Reformvertrags durch zahlreiche Sonderwünsche erheblich erschwert – von den Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten schließlich am 18. Oktober 2007 in Lissabon erzielte Kompromiss zur Reform der EU beinhaltet Zugeständnisse an mehrere Mitgliedstaaten. Erhalten bleiben jedoch wesentliche Neuerungen des gescheiterten Vertrags über eine Verfassung für Europa.
In den Reformvertrag (»Vertrag von Lissabon«) wurden die meisten der im Verfassungsvertrag vorgesehenen institutionellen Reformen und Änderungen in den Politikbereichen übernommen. Unter den 27 Mitgliedstaaten nicht umstritten waren u.a.: Die EU erhält eine einheitliche Rechtspersönlichkeit. Deutlich ausgeweitet werden die Politikbereiche, auf die das Mitentscheidungsverfahren (Rat und Europäisches Parlament/EP sind bei der Gesetzgebung gleichberechtigt) angewendet wird und in denen der Rat mit qualifizierter Mehrheit entscheiden kann. Einstimmigkeit im Rat ist weiterhin erforderlich unter anderem in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), steuerliche Vorschriften, justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Familienrecht sowie Teilbereiche von Sozialpolitik und Umwelt. Der Europäische Rat (ER), das Gremium der Staats- bzw. Regierungschefs der Mitgliedstaaten, erhält einen ständigen Präsidenten. Seine Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre (einmalige Wiederwahl zulässig); bisher wechselt der Vorsitz alle sechs Monate. Den Vorsitz im Rat (ausgenommen »Auswärtige Angelegenheiten«) führen für eine Dauer von 18 Monaten die Vertreter einer Gruppe von drei Mitgliedstaaten. Die Zahl der Mitglieder der Europäischen Kommission (EU-Kommission) wird von 2014 an auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten verringert. Der Präsident der Kommission wird vom EP gewählt. Die Bereiche Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung sowie justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen werden dem normalen Gesetzgebungsverfahren unterstellt. Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die polizeiliche Zusammenarbeit werden weitgehend in die Gemeinschaftsmethode bei einstimmiger Beschlussfassung im Rat überführt.
Der künftige Reformvertrag unterscheidet sich vor allem in folgenden Punkten vom Verfassungsvertrag: Das Konzept des Verfassungsvertrags, alle bestehenden Verträge durch einen einheitlichen Text zu ersetzen, wurde aufgegeben. Mit dem Reformvertrag werden die beiden wichtigsten Verträge der EU – der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) – nicht ersetzt, sondern lediglich abgeändert. Letzterer wird in »Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union« umbenannt. Der Begriff Verfassung wird nicht mehr verwendet. Die Bezeichnungen Gesetz und Rahmengesetz werden aufgegeben, Symbole der EU wie Flagge, Hymne und Leitspruch nicht mehr erwähnt.
Wegen britischer Bedenken gegen einen EU-Außenminister wird das Amt eines »Hohen Vertreters der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik« neu geschaffen. Wie im Verfassungsvertrag vorgesehen, vereint dieser die derzeitigen Funktionen des Hohen Vertreters für die GASP und des für Außenbeziehungen zuständigen Kommissars. Er ist einer der stellvertretenden Kommissionspräsidenten und zugleich Vorsitzender des Rats »Auswärtige Angelegenheiten«. Die Bestimmungen des EU-Vertrags lassen die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für ihre Außen- und Sicherheitspolitik unberührt.
Die Beschlussfassung mit doppelter Mehrheit bei Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit wird als Zugeständnis an Polen erst zum 1. November 2014 (wegen Übergangsbestimmungen de facto erst zum 1. April 2017) eingeführt. Dann gilt als qualifizierte Mehrheit im Rat eine Mehrheit von mindestens 55 Prozent der Mitglieder des Rats, gebildet aus mindestens 15 Mitgliedern, sofern die von diesen vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen. In Streitfällen können sich Staaten noch bis 2017 auf den seit 1. Februar 2003 geltenden Vertrag von Nizza berufen und den Aufschub einer unliebsamen Entscheidung fordern. Für eine Sperrminorität sind mindestens vier Mitglieder des Rats erforderlich. Das komplizierte Verfahren, bei Abstimmungen im Rat die Stimmen der Mitgliedstaaten zu gewichten, bleibt also vorerst erhalten. Dieses System berücksichtigt die Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten nicht proportional: Polen (38 Millionen Einwohner) und Spanien (44 Millionen) haben mit je 27 Stimmen im Rat nur zwei Stimmen weniger als die deutlich bevölkerungsreicheren EU-Staaten Deutschland (82 Millionen), Frankreich (63 Millionen), Großbritannien (60 Millionen) und Italien (59 Millionen), die je 29 Stimmen haben.
Wie von Großbritannien gefordert, wird in den Bereichen justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, polizeiliche Zusammenarbeit und Sozialpolitik den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, sich an EU-Beschlüssen nicht zu beteiligen. Bei bestimmten Themen können mindestens neun Mitgliedstaaten eine verstärkte Zusammenarbeit begründen.
Bei den Zielen der EU wird auf Forderung des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy der »freie und unverfälschte Wettbewerb« nicht mehr genannt. Stattdessen wird in einem den Verträgen beigefügten Protokoll darauf verwiesen, dass zum Binnenmarkt ein System gehört, das den Wettbewerb vor Verfälschungen schützt, und die EU erforderlichenfalls nach den Wettbewerbsbestimmungen tätig wird, die an verschiedenen Stellen der Verträge festgeschrieben sind.
Das EP hat künftig einschließlich des Parlamentspräsidenten 751 (bisher 785) Abgeordnete (die Zahl der deutschen Abgeordneten sinkt von 99 auf 96). Auf Wunsch mehrerer Mitgliedstaaten wurde die Rolle der nationalen Parlamente, vor allem bei der Subsidiaritätsprüfung, weiter gestärkt (Anhörungsfrist von sechs auf acht Wochen verlängert; ein EU-Rechtsakt kann weiterhin nur mit Zustimmung von Kommission bzw. Rat und EP verhindert werden) und die Abgrenzung der Zuständigkeiten von EU und Mitgliedstaaten noch klarer abgegrenzt. (MvB) |
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27.07.2007 - Irak: Massenflucht wegen anhaltender Gewalt |
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Wegen der anhaltenden Gewalt in Irak sind rund 4,5 Millionen Menschen im In- und Ausland auf der Flucht. Nach Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) vom 26. Juli 2007 leben rund 1,4 Millionen irakische Flüchtlinge in den Nachbarstaaten Syrien und 750.000 in Jordanien.
Zudem habe Iran 54.000 Flüchtlinge aus dem Nachbarland aufgenommen, Ägypten 100.000, Libanon 40.000 und die Türkei 10.000. Innerhalb Iraks sind nach Schätzung des UNHCR rund 1,9 Millionen Menschen auf der Flucht, sie mussten ihre Wohnorte verlassen. 22.200 Iraker stellten im Jahr 2006 Asylanträge in Industriestaaten, 9000 davon in Schweden, das eine relativ liberale Asylpolitik verfolgt. In Deutschland stellten im Jahr 2006 2100 Iraker einen Antrag auf Asyl, im ersten Halbjahr 2007 waren es rund 900. In Deutschland leben nach Angaben des Bundesinnenministeriums derzeit rund 74.000 irakische Staatsbürger, rund 53.000 davon gelten als anerkannte Flüchtlinge, 10.000 weitere sind nur geduldet.
Auf einer internationalen Konferenz in der jordanischen Hauptstadt Amman über Hilfsprogramme für die rund 2,2 Millionen Irak-Flüchtlinge in Jordanien und Syrien forderte die syrische Delegation am 26. Juli ein verstärktes Engagement der USA und Iraks: Die USA »als Besatzungsmacht« müssten »Verantwortung übernehmen« und den Aufnahmestaaten »ernsthafte und reale Unterstützung« gewähren. Es falle in die Zuständigkeit der irakischen Regierung, die Voraussetzungen für eine Rückkehr der Vertriebenen zu schaffen. Der irakische Delegationsleiter Mohamed al-Hadsch al-Mud bat die Nachbarstaaten um »Unterstützung bei der Überwindung dieser schwierigen Phase«. Die USA waren wie Deutschland nicht auf der Konferenz vertreten, deren Teilnehmer von der jordanischen Regierung ausgewählt worden waren. Die Türkei, Iran, Russland, Japan, Großbritannien, die EU und die UN nahmen als Beobachter teil.
Auch internationale Hilfsorganisationen fordern einen stärkeren Einsatz der Industriestaaten. amnesty international (ai) rief die internationale Gemeinschaft am 26. Juli auf, Jordanien und Syrien dringend zu unterstützen. Die Flüchtlinge bedeuteten eine erhebliche Belastung für die Ressourcen der beiden Länder und drohten eine humanitäre Krise auszulösen. ai forderte Länder, die bei einer früheren Konferenz Hilfe versprochen hatten, dazu auf, ihre Zusagen auch zu halten. Es fehlten noch 18 Millionen Euro, die bereits versprochen gewesen seien.
Das UNHCR hat nach eigenen Angaben bisher nur 48 Millionen Euro erhalten. Deutschland stellt nach Angaben des Auswärtigen Amts 500.000 Euro für Hilfsprojekte zu Gunsten irakischer Flüchtlinge zur Verfügung. Das UN-Flüchtlingskommissariat hatte kürzlich eine Verdopplung der internationalen Hilfszusagen für die Flüchtlinge aus Irak auf umgerechnet 90 Millionen Euro für 2007 gefordert.
Bereits während der Herrschaft des irakischen Machthabers Saddam Hussein sind Millionen Iraker aus ihrem Land geflohen. Nach dessen Sturz kehrten in den Jahren 2003 bis 2005 nach UNHCR-Angaben 500.000 Flüchtlinge zurück. Die bis heute anhaltende Massenflucht habe im Februar 2006 mit dem Anschlag auf das schiitische Heiligtum in der Sunniten-Hochburg Samarra im Februar 2006 begonnen, der eine bis heute andauernde Welle der Gewalt zwischen den Religionsgruppen auslöste. Seitdem wurden laut UNHCR 750.000 Iraker vertrieben, jeden Monat kämen weitere 50.000 hinzu. (MvB) |
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25.09.2006 - Schweiz: Mehrheit für schärfere Ausländergesetze |
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Bei einer Volksabstimmung in der Schweiz
am 24. September 2006 haben sich mehr als zwei Drittel der Bürger für eine deutliche Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechts ausgesprochen. Damit bekommt die Schweiz eine der schärfsten Asylregelungen in Europa.
Bei einer leicht überdurchschnittlichen Stimmbeteiligung von 48,2 % stimmten 67,8 % für die Revision des Asylgesetzes, 68,0 % sagten Ja zum neuen Ausländergesetz.
Die neue, heftig umstrittene Asylregelung schreibt u.a. vor, dass Asylanträge von Flüchtlingen ohne Ausweispapiere nicht bearbeitet werden und die Flüchtlinge in ihre Heimat zurückgeschickt werden – nach Schätzungen der Regierung in Bern dürften davon rd. 75 bis 80 % aller Flüchtlinge betroffen sein. Asylsuchende, die sich vor der Einreichung ihres Gesuchs in sicheren Drittstaaten, etwa der EU, aufgehalten haben, werden generell zurückgewiesen. Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass Asylbewerber keinen Anspruch auf Sozialhilfe mehr haben, sondern nur noch Anrecht auf eine so genannte Nothilfe.
Das neue Ausländergesetz betrifft vor allem Personen, die nicht aus der EU oder der EFTA stammen, und beschränkt deren Aufnahme in der Schweiz. So werden aus Drittstaaten künftig nur noch Führungskräfte, Spezialisten und andere beruflich qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen. Allen, die sich künftig illegal in der Schweiz aufhalten, droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.
Die Gesetze, für die sich vor allem der als rechtspopulistisch geltende Justiz- und Polizeiminister Christoph Blocher eingesetzt hatte, sind vom Parlament bereits beschlossen worden. Gegner der Verschärfungen, u.a. Vertreter linker Parteien und der Kirchen, hatten jedoch genügend Unterschriften gesammelt, so dass die Regelungen den Stimmbürgern vorgelegt werden mussten. Vor vier Jahren hatten die Schweizer eine Änderung der Asylgesetze noch abgelehnt.
Mit 58,3 % deutlich abgelehnt wurde die Volksinitiative »Nationalbankgewinne für die AHV«. Die von der Linken vorangetriebene Abstimmung sah vor, dass die ausschüttbaren Nationalbankgewinne bis auf eine Milliarde Schweizer Franken, die den Kantonen garantiert werden sollte, in den Fonds der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) fließen sollten. Damit ändert sich vorläufig nichts an der bisherigen Regelung, wonach zwei Drittel der ausschüttbaren Nationalbankgewinne an die Kantone fließen und ein Drittel an den Bund. |
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13.09.2006 - Schengen-Raum: Ausweitung verzögert sich |
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Die Ausweitung des Schengen-Raums um die zehn neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wird voraussichtlich nicht im Oktober 2007 stattfinden. Es gebe einen »revidierten Zeitplan« sagte der Sprecher des Justiz- und Innenkommissars Franco Frattini am 11. September 2006 in Brüssel. Die Probleme seien »sehr technisch« und hätten »operative und rechtliche Aspekte«.
Es gebe vor allem Schwierigkeiten mit der Anpassung der bisherigen Schengen-Polizeidatenbank in Straßburg an das neue System SIS II. Die neue Datenbank werde erst ein Jahr später als geplant einsatzbereit sein. Der Wegfall der Grenzkontrollen und der freie Personen- und Güterverkehr an den Grenzen der zehn neuen EU-Mitglieder zu den anderen EU-Staaten könnte sich daher bis Anfang 2009 verzögern.
Die Justiz- und Innenminister wollen den neuen Zeitplan bei ihrem nächsten offiziellen Treffen im Oktober 2006 beraten und darüber endgültig entscheiden. Proteste werden von Vertretern der neuen Mitgliedsstaaten – insbesondere Polens, Ungarns, Tschechiens und der Slowakei – erwartet, die bis zuletzt auf einen pünktlichen Beitritt zum Schengen-Raum gedrängt hatten. Ohne SIS II ist das jedoch nicht möglich.
Der Schengen-Raum
Bisher sind 15 Staaten den Schengener Übereinkommen von 1985 und 1990 (in Kraft 1995) beigetreten (Anwenderstaaten), die 13 alten EU-Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien sowie Island und Norwegen. Irland und Großbritannien wenden einzelne Bestimmungen des so genannten Schengen-Besitzstands an – vor allem die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen und das Schengener Informationssystem (SIS), eine gemeinsame elektronisches Datenbank für gesuchte Personen, Gegenstände und Fahrzeuge.
Im Vertrag von Amsterdam (1999) war als neues Ziel der EU die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts festgelegt worden, »in dem in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität der freie Personenverkehr gewährleistet ist«. Dänemark (ausgenommen Visapolitik), Großbritannien und Irland haben einen Sonderstatus. Seit der Schengen-Besitzstand 1999 mit einem Protokoll zum Vertrag in den EU-Rahmen einbezogen wurde, fällt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, die die Schengen-Übereinkommen unterzeichnet haben, unter den rechtlichen und institutionellen Rahmen der EU. (MvB)
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30.03.2006 - Liberia: Ex-Diktator Taylor in Nigeria gefasst |
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Der wegen Kriegsverbrechen angeklagte frühere liberianische Staatschef Charles Taylor ist am 29. März 2006 im Norden Nigerias festgenommen und in sein Heimatland abgeschoben worden. Die Regierung des nigerianischen Präsidenten Olusegun Obasanjo reagierte damit auf internationalen Druck und einen Appell von UN-Generalsekretär Kofi Annan. Nach Polizeiangaben wurde Taylor bei dem Versuch, über die Grenze nach Kamerun zu fliehen, verhaftet. Er war untergetaucht, nachdem Obasanjo am 25. März die Auslieferungsentscheidung bekannt gegeben hatte.
1989 hatte Taylor als Rebellenführer in Liberia einen Bürgerkrieg angezettelt und war dort 1997 nach massiven Gewaltdrohungen zum Präsidenten gewählt geworden. Während des ebenfalls von ihm geschürten Bürgerkriegs in Sierra Leone bewaffnete er zwischen 1991 und 2001 die Rebellenbewegung RUF, um mit ihrer Hilfe die Diamantenvorräte in Sierra Leone zu plündern. Die Rebellen verübten grausame Verbrechen an der Zivilbevölkerung, bevor britische Truppen Sierra Leone vor vier Jahren befriedeten.
Der Bürgerkrieg in Liberia wurde 2003 mit einem Friedensabkommen beendet, das Taylor ein Asyl in Nigeria einräumte. Die neue liberianische Präsidentin Ellen Johnson Sirleaf forderte jedoch die Auslieferung Taylors, um einen Prozess gegen ihn vor dem UN-gestützten Sondergericht in Sierra Leone zu ermöglichen. Taylor ist dort in 17 Punkten wegen Kriegsverbrechen und Vergehen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Taylor werden auch enge Verbindungen zum internationalen Terrorismus nachgesagt. Das Vermögen des Ex-Diktators wird auf bis zu 200 Millionen US-Dollar geschätzt. Es stammt aus dem Handel mit so genannten Blutdiamanten, dem illegalen Verkauf von Edelhölzern und Gummi, der Vergabe von Bergbaurechten und Firmenbeteiligungen. (MvB) |
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13.08.2004 - EU-Kommission benannt |
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Der designierte Präsident der Kommission der Europäischen Union (EU), José Manuel Durão Barroso, hat am 12. August 2004 die Ressortverteilung in der künftigen Kommission bekannt gegeben. Sie wird am 1. November ihre Arbeit aufnehmen.
Der neuen Kommission, die am 1. November 2004 ihre Arbeit aufnehmen wird, gehören neben dem Präsidenten Barroso 24 Kommissare an. Jedes Mitgliedsland der am 1. Mai um zehn Staaten erweiterten EU wird mit einem Kommissar vertreten sein.
Der Deutsche Günter Verheugen, der in der noch bis Ende Oktober amtierenden Kommission unter Romano Prodi für die Erweiterung der EU zuständig ist, wird in der künftigen Kommission für Unternehmen und Industrie sowie für Koordinierungsaufgaben in der Wirtschaftspolitik und für den Binnenmarkt zuständig sein. Er wird einer der fünf Vizepräsidenten der Kommission sein und soll zusätzlich den Lissabon-Prozess zu steuern. Die Agenda von Lissabon umreißt die wichtigsten Aufgaben der EU in wirtschaftlicher Hinsicht. In ihr hatten die Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem Gipfel in Lissabon 2000 das ehrgeizige Ziele formuliert, die EU müsse bis 2010 zur weltweit wettbewerbsfähigsten Region werden.
Vizepräsidenten der Kommission werden neben Verheugen die Schwedin Margot Wallström, der Franzose Jacques Barrot, der Este Siim Kallas und der Italiener Rocco Buttiglione. Barrot erhält das Verkehrsressort. Kallas wird für Personal, Verwaltungsreform und Betrugsbekämpfung verantwortlich sein. Buttiglione wird sich unter dem neuen Titel Kommissar für Recht, Freiheit und Sicherheit um die Justiz- und Innenpolitik kümmern, zu der Asyl und Einwanderung gehören.
Die bisherige österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner wird in der Kommission für die Außenbeziehungen zuständig sein. Nur drei Mitglieder der bisherigen Kommission sind wieder vertreten: Neben Verheugen Margot Wallström und Viviane Reding. Die Kommission ist das Exekutivorgan der Union und damit der Motor der Gemeinschaft. Sie erarbeitet Rechtsvorschriften, die sie dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament (EP) vorlegt.
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27.11.2001 - Dänemark: Rasmussen stellt neue Regierung vor |
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Eine Woche nach dem Sieg der rechtsliberalen Venstre-Partei hat der neue dänische Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen (Foto) am 27. November seine konservative Minderheitsregierung vorgestellt.
Im Kabinett besetzen die Rechtsliberalen einschließlich des Ministerpräsidenten zwölf, die Konservativen sechs Ressorts. Das Außenministerium übernimmt der frühere konservative Umweltminister Per Stig Möller; nur fünf der 18 Ministerämter gingen an Frauen. Erstmals wird es ein Ministerium für Flüchtlinge, Immigration und Integration geben, das eine strengere Ausländerpolitik verfolgen soll. Im Wahlkampf hatten sich alle großen Parteien für Verschärfungen im Asyl- und Einwanderungsrecht stark gemacht.
Im neu gewählten Folketing verfügt die Koalition aus Venstre (56 Sitze) und Konservative (16) zusammen nur über 72 von 175 Mandaten und ist somit auf die Unterstützung der rechtspopulistischen Dänischen Volkspartei (DVP) angewiesen, die mit 22 Abgeordneten die drittgrößte Fraktion stellt.
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18.10.2001 - Deutschland/EU: Bundestag ratifiziert Vertrag von Nizza |
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Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober mit großer Mehrheit die Beschlüsse des EU-Gipfels in Nizza vom vergangenen Dezember gebilligt.
Für den Vertrag stimmten 570 Abgeordnete, 32 Parlamentarier – vor allem aus den Reihen der PDS – votierten mit Nein; zwei enthielten sich. Mit dem Abkommen werden die formalen Hindernisse auf dem Weg zur Erweiterung der Europäischen Union ab dem Jahr 2002 beseitigt.
Vertrag von Nizza Der am 11.12.2000 vom Europäischen Rat beschlossene und am 26.2.2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die EU, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte umfasst auch vier Protokolle, u.a. über die EU-Erweiterung und die Satzung des Gerichtshofs. Er tritt nach Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft. Vorgesehen sind insbesondere folgende Änderungen: Ausweitung der qualifizierten Mehrheitsentscheidungen: Bei rund 30 der über 70 Vertragsartikel, die derzeit dem Einstimmigkeitsprinzip im Rat unterliegen, wird zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit übergegangen, u.a. Erleichterung des freien Personenverkehrs für Unionsbürger, internationale Handelsabkommen über Dienstleistungen und Rechte des geistigen Eigentums (mit wichtigen Ausnahmen), Regelungen für die Mitglieder des EP (ohne Steuerfragen), Genehmigung der Verfahrensordnung von EuGH und GEI sowie Personalentscheidungen; bei etwa zehn Vertragsbestimmungen ist das Mitentscheidungsverfahren vorgesehen, u.a. Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung, justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (außer Familienrecht), Industriepolitik und spezielle Aktionen außerhalb der Strukturfonds sowie für den neu eingeführten Artikel über das Statut der europäischen politischen Parteien und deren Finanzierung. Bei einigen Vertragsartikeln wurde der Übergang zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit verschoben: Visa, Asyl und Einwanderung (ab 1.5.2004 bzw. nach einstimmiger Annahme gemeinschaftlicher Grundsätze), Struktur- und Kohäsionsfonds (ab 2007) und Haushaltsordnung (ab 2007). Neugewichtung der Stimmen im Rat: Ab 1.1.2005 werden die Stimmen der Mitglieder des Rats neu gewichtet und mit einer demographischen Komponente verknüpft. Ein Beschluss, der mit qualifizierter Mehrheit zu fassen ist, kommt mit einer Mindestzahl von 169 Stimmen bei 15 Mitgliedstaaten bzw. 258 Stimmen bei 27 Mitgliedstaaten zustande, die die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder (bei Beschlüssen, die auf Vorschlag der EU-Kommission zu fassen sind) bzw. die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder (in den anderen Fällen, d.h. Teile des ersten Pfeilers der EU sowie zweiter und dritter Pfeiler) umfassen. Ein Mitglied des Rats kann beantragen, dass geprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mind. 62 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren; sollte dies nicht der Fall sein, kommt der Beschluss nicht zustande. Die Schwelle für die qualifizierte Mehrheit wird den Beitritten neuer Staaten entsprechend von derzeit 71,3 % auf 73,4 % erhöht. Kommission: Zum 1.1.2005 mit Wirkung ab dem Amtsantritt der ersten Kommission nach diesem Zeitpunkt gehören der Kommission ein Staatsangehöriger je Mitgliedstaat an. Mit der Amtsübernahme der ersten Kommission nach dem Beitritt des 27. Mitgliedstaats wird die Zahl der Kommissionsmitglieder geringer als die Zahl der Mitgliedstaaten sein und eine gleichberechtigte, demografische und geografische Gegebenheiten widerspiegelnde Rotation eingeführt. Die Befugnisse des Kommissionspräsidenten werden gestärkt: Er erhält eine interne Organisationsbefugnis und weist den Kommissionsmitgliedern ihre Aufgaben zu. Ein Mitglied der Kommission erklärt seinen Rücktritt, wenn der Kommissionspräsident es nach Billigung durch das Kollegium dazu auffordert. Eurpäisches Parlament (EP): Die Anzahl der Mitglieder des EP darf 732 nicht überschreiten. Zum 1.1.2004 mit Wirkung ab dem Beginn der Wahlperiode 2004-2009 wird die Zahl der in jedem Mitgliedstaat gewählten Abgeordneten neu festgesetzt. Gerichtshof: Im Bereich des Gerichtssystems ist eine umfassende Reform vorgesehen, u.a. Neuverteilung der Zuständigkeiten zwischen EuGH und GEI, Einrichtung gerichtlicher Kammern beim GEI für Klagen auf genau festgelegten Gebieten, Neufassung der Satzung des Gerichtshofs, die künftig vom Rat einstimmig geändert werden kann. Europäische Zentralbank (EZB): Eine Änderung der Stimmengewichtung im EZB-Rat, dem höchsten Beschlussorgan der EZB, erfordert keinen neuen EU-Vertrag, sondern ist künftig durch einstimmigen Beschluss des ER möglich. Sonstige institutionellen Änderungen: Der Rechnungshof besteht aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedstaat. Der WSA, dem künftig Vertreter der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Bürgerschaft angehören, und der AdR, dessen Mitglieder in Zukunft entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sein müssen, haben max. 350 Mitglieder. Verstärkte Zusammenarbeit: Die Bestimmungen, die es einer Gruppe von Mitgliedstaaten – auch künftig mindestens acht Mitgliedstaaten – ermöglichen, in bestimmten Politikbereichen eine engere, allen Mitgliedstaaten offen stehende Zusammenarbeit zu begründen, werden gelockert. Im Bereich des ersten Pfeilers (EG) wird das Vetorecht abgeschafft und in den Gebieten, für die das Mitentscheidungsverfahren gilt, die Zustimmung des EP eingeführt. Auch im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen entfällt das Vetorecht. Im Bereich der GASP wird die Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit eingeführt. Frühwarnsystem bei drohender Verletzung von Grundrechten: Das in Art. 7 EU-Vertrag eingeführte Frühwarnsystem erlaubt es, bei eindeutiger Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundrechte der Union durch einen Mitgliedstaat vorbeugend zu handeln, bevor Sanktionen ergriffen werden.
Im neuen Fischer Weltalmanach 2002 findet Sie ab Sp. 1041 weitere umfassende Informationen zur Europäischen Union.
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12.12.2000 - Europäische Union: Gipfel in Nizza einigt sich auf eine Reform der EU |
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Der Europäische Rat (ER) der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) hat sich bei seinem bisher längsten Gipfeltreffen vom 7. bis 11. Dezember in Nizza auf einen neuen EU-Vertrag geeinigt. Mit dem »Vertrag von Nizza« werden die vom ER 1997 bei der Vereinbarung des “Vertrags von Amsterdam“ ausgeklammerten Fragen – die Zusammensetzung der Europäischen Kommission (auch: EU-Kommission), die Stimmengewichtung im Rat der Europäischen Union (auch: EU-Ministerrat) und die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen – teilweise geklärt. Die EU soll damit für den Beitritt von mindestens zehn Staaten Mittel- und Osteuropas sowie von Malta und Zypern vorbereitet sein. Die Ratifizierung des Vertrags durch alle EU-Mitgliedstaaten soll in 18 Monaten abgeschlossen sein, so dass die EU wie vorgesehen ab 2003 für neue Mitglieder aufnahmebereit sein kann. Zu Beginn des EU-Gipfels lieferten sich etwa 4000 Demonstranten und Polizisten in Nizza Straßenschlachten, bei denen 20 Polizisten verletzt wurden.
Die wichtigsten Beschlüsse
Stimmengewichtung: Der Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) wird über eine Gesamtstimmenzahl von 342 (bisher 87 Stimmen) verfügen. Die Stimmen verteilen sich (in Klammern die bisherigen Stimmanteile) wie folgt: Deutschland 29 (10), Frankreich 29 (10), Großbritannien 29 (10), Italien 29 (10), Polen 27 (-), Spanien 27 (8), Rumänien 15 (-), Niederlande 13 (5), Belgien 12 (5), Griechenland 12 (5), Portugal 12 (5), Tschechische Republik 12 (-), Ungarn 12 (-), Österreich 10 (4), Schweden 10 (4), Bulgarien 10 (-), Dänemark 7 (3), Finnland 7 (3), Irland 7 (3), Slowakei 7 (-), Litauen 7 (-), Estland 4 (-), Lettland 4 (-), Slowenien 4 (-), Luxemburg 4 (2), Zypern 4 (-), Malta 3 (-).
Mehrheitsentscheidungen: Grundsätzlich braucht jede Entscheidung im EU-Ministerrat für ihre Billigung mindestens 258 von insgesamt 342 Stimmen (so genannte qualifizierte Mehrheit); das sind 74,56 Prozent, bisher lag die Schwelle bei 71 Prozent. Die Sperrminorität liegt bei 89 Stimmen, die von drei großen und einem kleinen Land gemeinsam erreicht werden könnte. Jeder Mitgliedstaat kann zudem auf Antrag prüfen lassen, ob die Beschlüsse auch mindestens von 62 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren (demografischer Faktor). Die Mehrheitsentscheidungen im EU-Ministerrat sollen deutlich ausgeweitet werden. Betroffen sind etwa 40 Artikel im EU-Vertrag, für die bisher Einstimmigkeit nötig war. Bei der qualifizierten Mehrheit können einzelne Mitgliedstaaten nicht mehr mit ihrem Vetorecht Entscheidungen blockieren. Besonders umstritten waren in Nizza der Übergang zu Mehrheitsentscheidungen in den Bereichen Asyl und Einwanderung, Steuern, Gemeinsame Handelspolitik und Strukturfonds. Es gibt aber Bereiche in der EU, wo Einstimmigkeit weiterhin nötig ist, z.B. bei Ernennungen der Mitglieder des Rechnungshofs.
Zusammensetzung der EU-Kommission: Von 2005 an soll jeder Mitgliedstaat nur noch einen Kommissar in die bisher 20 Mitglieder zählende Kommission entsenden. Erst wenn die EU 27 Mitglieder hat, soll die Zahl der Kommissare überprüft werden. Das Gremium soll dann jedoch höchstens aus 27 Kommissaren bestehen. Über den Präsidenten der Kommission und die Liste der Kommissare soll künftig mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden, bislang war Einstimmigkeit nötig. Die Position des Kommissionspräsidenten wird gestärkt.
Flexibilität: Gebilligt wurde das Prinzip der Flexibilität. Eine Gruppe von EU-Staaten (mindestens acht) kann in bestimmten Bereichen ihre Zusammenarbeit verstärken. Voraussetzung ist aber, dass andere EU-Partnerstaaten sich später anschließen können. Diese Form der Zusammenarbeit kann künftig auch nicht mehr durch ein Veto verhindert werden. Das Prinzip der Flexibilität existiert bereits, z.B. bei der Gemeinschaftswährung Euro. Die verstärkte Zusammenarbeit wird zudem auch im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik angewendet werden können.
Post-Nizza-Prozess: 2004 soll eine neue Regierungskonferenz zu weiteren Reformen einberufen werden – vor allem zur Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten.
Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Geplant ist die Aufstellung einer Krisenreaktionstruppe aus nationalen Kontingenten bis 2003. Offiziell beschlossen wurden drei neue Militärgremien: der Verteidigungs- und Sicherheitspolitische Ausschuss, der Europäische Militärstab sowie der Militärpolitische Ausschuss. Sie sollen spätestens ab Sommer 2001 in Brüssel voll funktionsfähig sein. Bis 2003 wollen die EU-Staaten in der Lage sein, binnen 60 Tagen rund 60.000 Mann für einen Einsatz wie etwa im Kosovo zu mobilisieren.
Charta der Grundrechte: In Nizza wurde die Charta der Grundrechte der EU proklamiert, auf die sich die EU-Staaten vor zwei Monaten grundsätzlich geeinigt hatten. Die Charta, die als Kernstück einer künftigen europäischen Verfassung gedacht ist, definiert 54 gemeinsame zivile, wirtschaftliche, politische und soziale Grundrechte der 15 Mitgliedsstaaten. Die Charta hat keine Rechtsverbindlichkeit, sondern nur die Form einer politischen Erklärung und gilt vorerst nur für die EU-Institutionen.
(Homepage: Europäische Union (EU))
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06.10.2000 - Jugoslawien: Kostunica als neuer Präsident anerkannt |
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Oppositionsführer Vojislav Kostunica vom Wahlbündnis DOS wird vom russischen Präsidenten Wladimir Putin als regulärer Sieger der Präsidentschaftswahlen vom 24. September anerkannt. Auch der französische Präsident Jacques Chirac, dessen Land zur Zeit den Vorsitz im EU-Ministerrat innehat, gratulierte dem Wahlsieger im Namen aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Kostunica soll noch heute in Belgrad vom neuen Bundesparlament als nach Nachfolger des gestürzten jugoslawischen jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic vereidigt werden.
Die serbische Opposition hatte nach den offensichtlich manipulierten Präsidentschaftswahlen vom 24. September in der letzten Woche ihren Protest gegen das Regime verstärkt und mit ihrem Boykott das öffentliche Leben nahezu lahmgelegt. Am 5. Oktober entschied das jugoslawische Verfassungsgericht, dass die Wahlen vollständig wiederholt werden müssten. Daraufhin kam es zum Sturm auf das Parlament und das Staatsfernsehen. Hunderttausend Menschen versammelten sich in der Hauptstadt Belgrad und in anderen Städten, um gegen das Milosevic-Regime zu protestieren.
Aus Armeekreisen wurde am 6. Oktober bekannt, dass sich die jugoslawischen Streitkräfte nicht in die politischen Krise in Serbien einmischen und im Rahmen der Verfassung handeln wollen. Der Verbleib des gestürzten Präsidenten Milosevic und seiner Familie ist weiter ungewiss.
Nach Angaben aus Moskau gibt es in Russland keinerlei Anstalten, Milosevic Asyl zu gewähren. Ministerpräsident Michail Kasjanow erklärte am 6. Oktober, diese Frage sei weder gestellt worden, noch werde sie diskutiert. Der russische Außenminister Igor Iwanow reiste am selben Tag nach Belgrad, wo er mit Kostunica zusammentraf und sich über die Lage in Jugoslawien informierte. Russland hatte in den letzten Wochen wiederholt signalisiert, in der Krise zwischen Milosevic und der Opposition vermitteln zu wollen.
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25.05.2000 - Israel: Truppenrückzug aus Südlibanon abgeschlossen. |
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Die israelische Armee hat in den Morgenstunden des 24. Mai ihren Rückzug aus der so genannten Sicherheitszone im Südlibanon abgeschlossen. Nach Angaben von Generalstabschef Schaul Mofas überschritten die letzten Einheiten gegen 2.00 Uhr die Grenze zu Israel. In den Stunden zuvor hatte die Armee die letzten Stellungen in dem seit 22 Jahren besetzten Grenzstreifen geräumt und anschließend gesprengt. Die israelische Armee hat nunmehr Positionen entlang der Grenze mit Libanon außerhalb der Sicherheitszone bezogen. Die israelische Luftwaffe flog noch zahlreiche Einsätze über dem Südlibanon, der inzwischen weitgehend von der schiitischen Hisbollah-Miliz übernommen worden ist.
Die Milizen der mit Israel verbündeten Südlibanesischen Armee (SLA) haben sich vollständig aufgelöst. Die Milizionäre flüchteten nach Israel oder ergaben sich der nachrückenden Hisbollah. Nach Angaben des israelischen Rundfunks haben etwa 5000 SLA-Soldaten und Familienangehörige in Israel um Asyl gebeten. Sie wurden in einem Zeltlager am See Genezareth provisorisch untergebracht. Hunderte überwiegend muslimische SLA-Milizionäre waren in den vergangenen Tagen zur Hisbollah oder zur regulären libanesischen Armee übergelaufen. Die SLA-Soldaten müssen in Libanon mit ihrer Verurteilung wegen Hochverrats rechnen.
Mit dem Truppenabzug wies Israel der libanesischen libanesischen Regierung die Verantwortung für die Lage vor Ort und für künftige Übergriffe aus dem geräumten Gebiet zu. Dies hatte der israelische Ministerpräsident Ehud Barak am 23. Mai in einem Brief an UN-Generalsekretär Kofi Annan geschrieben. Es sei vorrangig die Verpflichtung von Libanons Regierung, die Stabilität in der Region zu fördern und Terrorakte von libanesischem Boden aus gegen Israel zu verhindern. Annan hatte am selben Tag gewarnt, das Chaos in Südlibanon gefährde seinen Plan, die dortige UN-Truppe (UNIFIL) auf 7900 Soldaten aufzustocken. Zusammen mit der libanesischen Armee solle die UNFIL dafür sorgen, dass im Südlibanon kein Machtvakuum entsteht, das neue Gewalt ermöglicht.
Israel intervenierte im libanesischen Bürgerkrieg unter dem Eindruck in Libanon vorrückender Truppen Syriens im März 1978 erstmals militärisch im Südlibanon, um seine Sicherheitsinteressen deutlich zu machen, zog sich jedoch nach der Stationierung der UN-Friedenstruppe UNIFIL (United Nations Interim Forces in Lebanon) im südlichen Libanon im Juni 1978 wieder zurück. 1982 begann Israel eine Invasion im Libanon mit dem Ziel, die Präsenz der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) dort zu beenden. Bis Mitte August, nach intensiven Gefechten in und um Beirut (Kommandozentrale der PLO unter Yassir Arafat), stimmte die PLO einem Rückzug ihrer Guerillaeinheiten aus der Stadt zu. Die PLO-Einheiten wurden fast vollständig aus dem Libanon vertrieben. Im Mai 1983 unterzeichneten Israel und Libanon ein Abkommen über die Beendigung des Kriegszustands und die Errichtung einer “Sicherheitszone“ im Südlibanon. Im April 1985 begann die vom Iran und von Syrien unterstützte radikalschiitische Organisation Hisbollah (Partei Gottes) mit der Errichtung von Stützpunkten im Libanon. Bis auf die Sicherheitszone zogen sich die israelischen Truppen im Juni 1985 aus dem Libanon zurück, unternahmen jedoch seit 1991 wiederholt militärische Vorstöße über die Sicherheitszone hinaus. Die von Israel beanspruchte Sicherheitszone ist ein bis zu 15 Kilometer breiter Streifen im Südlibanon entlang der insgesamt 120 Kilometer langen Grenze als “Sicherheitszone“ zur Abwehr von Angriffen der Hisbollah-Guerilla auf Nordisrael. In ihr patrouillierten zuletzt ständig durchschnittlich 2500 Milizionäre der 1984 gebildeten SLA und etwa 1000 israelische Soldaten. Die Sichheitszone konnte nicht verhindern, dass die Hisbollah sporadisch den Norden Israels unter Raketenbeschuss nahm. Am 1. April 1998 beschloss die israelische Regierung, die Resolution 425 des UN-Sicherheitsrats von 1978 anzuerkennen, die den Rückzug der israelischen Truppen aus dem Gebiet fordert. Am 5. März 2000 stimmte das israelische Kabinett dem Abzug bis 7. Juli zu. Das Sicherheitskabinett gab jedoch am 23. Mai dem israelischen Ministerpräsidenten Ehud Barak freie Hand, den ursprünglich bis 7. Juli geplanten Rückzug vorzuziehen. Den Einfluss Syriens im Libanon sichern weiterhin die dort stationierten rund 30.000 syrischen Soldaten.
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20.03.2000 - Europäische Union: Griechenland hebt weitere Passkontrollen auf |
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Griechenland wird vom 26. März an die Passkontrollen für Reisende aus den Anwenderstaaten des Schengener Übereinkommen auch auf allen Flughäfen des Landes aufheben. Bereits am 1. Januar waren die Grenzkontrollen bei den Fährverbindungen nach Griechenland und Italien abgeschafft worden. Griechenland, das das Schengener Übereinkommen im Juni 1997 ratifiziert hat, ist der zehnte der 15 EU-Staaten, der an der Freizügigkeitsregelung teilnimmt. Diese gilt bereits in Deutschland, Frankreich, den Benelux-Staaten, Italien, Österreich, Portugal und Spanien (so genannte Anwenderstaaten). Großbritannien und Irland, die als einzige EU-Staaten die Schengener Übereinkommen nicht unterzeichnet haben, können weiterhin Personenkontrollen an ihren Grenzen durchführen und müssen sich nicht an Maßnahmen in bezug auf Visum, Asyl und Einwanderung beteiligen; abgesehen von der Visapolitik hat auch Dänemark einen Sonderstatus. Die technischen Voraussetzungen für die Einbindung der fünf skandinavischen Staaten, darunter auch die Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island, die das Schengener Übereinkommen Ende 1996 unterzeichnet haben (und bereits 1954 den freien Grenzverkehr untereinander durch eine Paßunion verwirklicht haben), sollen bis spätestens 2001 erfüllt sein. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam am 1.5. 1999 wurden die Schengener Übereinkommen (Schengen I und II) in den Rahmen der Europäischen Union (EU) einbezogen; d.h. die Mitgliedstaaten, die diese Übereinkommen unterzeichnet haben, stellen ihre Zusammenarbeit beim Abbau der Binnengrenzen in den rechtlichen und institutionellen Rahmen der EU. Ziel des Schengener Übereinkommens ist der völlige Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen, deren Verlegung an die Außengrenzen und eine Reduzierung der Kontrollen im Warenverkehr. |
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05.12.1999 - Europäische Union: Griechenland wird Anwenderstaat des Schengener Übereinkommens |
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Am 1. Januar 2000 werden zunächst die Grenzkontrollen bei den Fährverbindungen zwischen Griechenland und Italien abgeschafft. Der nächste Schritt erfolgt mit der Einführung des Sommerflugplans bei den Fluggesellschaften am 26. März. Dann werden keine Kontrollen mehr bei den Flügen durchgeführt, die von Athen aus in andere EU-Staaten starten. Griechenland, das das Übereinkommen im Juni 1997 ratifiziert hat, ist der zehnte der 15 EU-Staaten, der an der Freizügigkeitsregelung teilnimmt. Diese gilt bereits in Deutschland, Frankreich, den Benelux-Staaten, Italien, Österreich, Portugal und Spanien (Anwenderstaaten). Großbritannien und Irland, die als einzige EU-Staaten die Schengener Übereinkommen nicht unterzeichnet haben, können weiterhin Personenkontrollen an ihren Grenzen durchführen und müssen sich nicht an Maßnahmen in bezug auf Visum, Asyl und Einwanderung beteiligen; abgesehen von der Visapolitik hat auch Dänemark einen Sonderstatus. Die technischen Voraussetzungen für die Einbindung der fünf skandinavischen Staaten, darunter auch die Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island, die das Schengener Übereinkommen Ende 1996 unterzeichnet haben (und bereits 1954 den freien Grenzverkehr untereinander durch eine Paßunion verwirklicht haben), sollen bis spätestens 2001 erfüllt sein. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam am 1.5. 1999 wurden die Schengener Übereinkommen (Schengen I und II) in den Rahmen der Europäischen Union (EU) einbezogen; d.h. die Mitgliedstaaten, die diese Übereinkommen unterzeichnet haben, stellen ihre Zusammenarbeit beim Abbau der Binnengrenzen in den rechtlichen und institutionellen Rahmen der EU. Ziel des Schengener Übereinkommens ist der völlige Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen, deren Verlegung an die Außengrenzen und eine Reduzierung der Kontrollen im Warenverkehr. |
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18.10.1999 - Europäische Union: Gipfeltreffen in Tampere |
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Auf ihrem ersten Gipfeltreffen unter finnischer Ratspräsidentschaft beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs am 17. Oktober in Tampere erste konkrete Schritte zu einer gemeinsamen Innen- und Justizpolitik. Die Gipfelteilnehmer verständigten sich darauf, gemeinsame Regeln für die Asyl- und Einwanderungspolitik zu schaffen. Bis 2004 sollen darüber hinaus die 15 nationalen Rechtsräume angenähert werden.
Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsraums, in dem die Mitgliedstaaten z.B. Gerichtsurteile und Behördenentscheidungen gegenseitig anerkennen und Auslieferungsverfahren radikal vereinfachen. Ausgewählte Bereiche des Strafrechts sollen vereinheitlicht, die Rechtssprechung im Familienrecht, vor allem zu Fragen des Unterhalts-, Besuchs- und Aufenthaltsrechts von Kindern geschiedener Eltern, soll harmonisiert werden.
Konkret beschloss der Europäische Rat im Rahmen der Effektivierung der Verbechensbekämpfung die Schaffung einer »Eurojust« genannten Task Force, in der Staatsanwälte, Richter und Polizeibeamte staatsübergreifend mit gleichwertigen Befugnissen zusammenarbeiten. Eurojust soll als »Keimzelle einer EU-Staatsanwaltschaft« (Bundeskanzler Schröder) die Arbeit nationaler Staatsanwaltschaften koordinieren und strafrechtliche Ermittlungen unterstützen. Die neue Institution soll bis Ende 2001 arbeitsfähig sein.
Weitere Beschlüsse betrafen ein einheitliches Vorgehen in der Asyl- und Einwanderungspolitik sowie die Ausweitung der Kompetenzen der Europäischen Polizeibehörde Europol im Kampf gegen das organisierte Verbrechen. |
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WA 2008 Sp. 205 - Großbritannien: Klimaschutz/Mordfall Litwinenko |
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Umweltminister David Miliband legte am 13.3.2007 einen Gesetzentwurf vor, der einen rechtlich verbindlichen Stufenplan zur Senkung der Emission von Treibhausgasen vorsieht. Bis zum Jah |
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WA 2008 Sp. 425 - Schweiz: Neues Ausländergesetz und Änderungen im Asylrecht |
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In der Volksabstimmungsrunde vom 24.9.2006 nahm das Wahlvolk – bei einer Stimmbeteiligung von 48,2% – die im Dezember 2005 vom Parlament beschlossenen Verschärfungen des Asyl- |
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WA 2008 Sp. 580 - EU: Reform der EU |
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Bei einem informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten unterzeichneten Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel als amtierende Vorsitzende des ER, Kommissionsprä |
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WA 2007 Sp. 429 - Schweiz: Migrationspolitik |
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Nach mehr als drei Jahren parlamentarischen Beratungen, in denen unter Einfluss der SVP fortlaufend Verschärfungen eingebracht wurden, erneuerte der Gesetzgeber mit Schlussabstimmungen de |
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WA 2006 Sp. 407 - Schweiz: Asyl- und Ausländerpolitik |
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Gemäß der von ihm angekündigten härteren Gangart gegenüber Asylbewerbern brachte Justiz- und Polizeiminister Christoph Blocher in die laufenden Beratungen zur |
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WA 2005 Sp. 64 - Australien: Asyl- und Migrationspolitik |
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Ein Jahr vor der Parlamentswahl nahm Premierminister Howard am 29.9.2003 zur »Erneuerung und Regeneration« eine umfassende Regierungsumbildung vor. Zu den markanten Veränderungen geh& |
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WA 2005 Sp. 103 - Dänemark: Asyl- und Ausländerpolitik |
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Der Folketing verabschiedete am 19.9.2003 eine Neuregelung des Mitte 2002 beschlossenen umstrittenen Gesetzes über Familienzusammenführungen. Die bisherige Regelung hatte insbesondere bei de |
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WA 2005 Sp. 192 - Themen der Welt/Konflikte: Friedensmission MINUSTAH |
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Während Aristide in Begleitung seiner Familie am 31.5. in Südafrika eintraf, wo ihm Asyl gewährt wurde, übernahmen am 1.6. die ersten Blauhelmsoldaten gemäß dem UN-Mand |
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WA 2005 Sp. 513 - EU: Verfassung für Europa |
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Der Verfassungsvertrag gliedert sich in vier Teile: Teil I beschreibt u.a. Werte, Ziele und Symbole der EU, Grundrechte und Unionsbürgerschaft, die Zuständigkeiten der EU und deren Ausü |
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WA 2004 Sp. 1127 - EU: Verfassungsentwurf |
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Der Konvent zur Zukunft der EU, der am 28.2.2002 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten war und öffentlich getagt hatte, erzielte am 13.6.2003 weitgehend Konsens zu einem Entwurf ein |
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WA 2003 Sp. 101 - Australien: Verschärfung der Asylgesetze |
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Am 26.9.2001 billigte der Senat eine drakonische Verschärfung der Asylgesetze. Die Definition des Flüchtlingsbegriffs wurde eingeengt, die Rechte auf Asyl beschnitten und die Strafen |
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WA 2002 Sp. 630 - Peru: Sturz des Präsidenten Fujimori |
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Präsident Alberto Fujimori, der sich erst im Mai 2000 in einer umstrittenen Wahl das Mandat für eine dritte Amtszeit gesichert hatte, sah sich aufgrund der Machenschaften seines Siche |
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WA 2002 Sp. 862 - Weißrussland: Repressionen gegen Oppositionelle |
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Zwei frühere Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft, Dmitrij Petruschkewitsch und Oleg Slutschek, die Mitte Juni in die USA flüchteten und dort Asyl erhielten, behaupteten im |
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WA 2002 Sp. 1069 - EU: Europäischer Rat in Nizza |
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Wichtigstes Ergebnis der Tagung des ER vom 7.-11.12.2000 in Nizza war die Einigung über einen neuen EU-Vertrag ( |
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WA 2002 Sp. 1070 - EU: Vertrag von Nizza |
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Der am 11.12.2000 vom ER beschlossene und am 26.2.2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die EU, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemei |
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WA 2001 Sp. 495 - Lettland: Chronik |
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Das israelische Kabinett beschließt am 5.3. einstimmig den Rückzug aller Armeeeinheiten aus dem Südlibanon bis Juli 2000, und zwar unabhängig von einem Friedensvertrag mit Libanon oder Syrien. Die UN |
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WA 2001 Sp. 550 - Monaco: Chronik |
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Der Rechtsausschuss der französischen Nationalversammlung qualifiziert das Fürstentum in einem am 22.6. 2000 veröffentlichten Bericht als »Offshore-Zentrum«, das die Geldwäsche begünstigt. Die Parlame |
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WA 2000 Sp. 332 - Guinea-Bissau : Chronik |
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Nach einem Militäraufstand im Juni 1998 befindet sich das Land im Bürgerkrieg. Mehrere Friedensabkommen werden nicht umgesetzt. Präsident João Bernardo Vieira, wird nur von wenigen Einheiten der Regie |
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WA 2000 Sp. 610 - Paraguay: Chronik |
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Am 23.3. wird Vizepräsident Luís María Argaña bei einem Attentat in Asunción ermordet. Argaña, der innerhalb der regierenden Asociación National Republicana (Partido Colorado) die Anhänger des 1989 un |
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WA 2000 Sp. 811 - Ukraine : Chronik |
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KKW Tschernobyl
Der Reaktorblock 3 des Kernkraftwerks Tschernobyl (Chornobyl), der letzte noch betriebsfähige Block (von ursprünglich vier) des Unglücksreaktors wird am 16.12. 1998 zu notwendigen, |
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WA 2000 Sp. 1004 - Europäische Union: Schengener Übereinkommen |
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Vertragsbestimmungen: Seit 1985 (Schengen I) wurden Erleichterungen bei der Abfertigung an den gemeinsamen Grenzen der Gründerstaaten verwirklicht (im Pkw-Verkehr Beschränkung auf einfache Sichtkontro |
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WA 2000 Sp. 1045 - EU: Europäische Gemeinschaft (EG) |
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An die Stelle der bisherigen EWG tritt durch den EU-Vertrag (1993) die Europäische Gemeinschaft (EG) mit neuen bzw. erweiterten Kompetenzen.
Aufgabe der Gemeinschaft (Art. 2 EG-Vertrag) ist es, »in |
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WA 2000 Sp. 1046 - EU: Aufbau eines Raums der Freiheit, des Sicherheits und des Rechts |
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Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Die Bereiche Kontrolle der EU-Außengrenzen, Asyl, Einwanderung und justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, die bisher Teilbereiche de |
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