Der Ausbau der Wirtschafts- und Währungsunion und die Einführung des Euro werden ein eigenständiges Ziel der Europäischen Union (EU). Darauf einigten sich die 27 Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem Treffen vom 21. bis 23. Juni 2007 in Brüssel. Gleichzeitig stellte der Europäische Rat (EU-Gipfel) die Weichen für eine Regierungskonferenz, die ab Juli den neuen EU-Grundlagenvertrag ausarbeiten soll.
Der so genannte Reformvertrag übernimmt wesentliche Bestimmungen des von den Franzosen und Niederländern im Frühjahr 2005 in Volksabstimmungen abgelehnten Vertrags über eine Verfassung für Europa. Die Einigung gilt als wichtiger Erfolg der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und stellt nach zwei Jahren politischer Lähmung die Handlungsfähigkeit der EU wieder her.
In dem neuen EU-Vertrag werden erstmals die Ziele der EU festgeschrieben. Auf Vorschlag Luxemburgs wurde auch der Euro aufgenommen. In Artikel 3 heißt es: »Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist.« Damit werden alle EU-Staaten verpflichtet, auf die Euro-Einführung hinzuarbeiten. Die Ausnahmen für Großbritannien und Dänemark bleiben jedoch unberührt.
Auf der Ratstagung in Brüssel hatte Polen nach zähen Verhandlungen einem Kompromiss über die Stimmgewichtung zugestimmt. Demnach bleibt es bei dem von der polnischen Regierung zunächst abgelehnten Prinzip der doppelten Mehrheit aus der EU-Verfassung. Dieses wird allerdings erst ab 2014 eingeführt. In Streitfällen können sich Staaten außerdem noch bis 2017 auf den seit Februar 2003 geltenden Vertrag von Nizza berufen und den Aufschub einer unliebsamen Entscheidung fordern. Zudem ist eine »Notbremse« vorgesehen, falls ein Land nur knapp bei einer Abstimmung unterliegt; es soll dann weitere Beratungen verlangen können.
Mit dem Reformvertrag wird ein neues Abstimmungsverfahren im EU-Ministerrat eingeführt und damit ein Kernpunkt der von Frankreich und den Niederlanden im Frühjahr 2005 abgelehnten EU-Verfassung aufgenommen. Für Beschlüsse soll eine »doppelte Mehrheit« nötig sein: Die Stimmen von mindestens 55 Prozent der Staaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Ziel ist, einen Ausgleich zwischen bevölkerungsreichen Staaten wie Deutschland, Frankreich oder Großbritannien und den kleinen wie Dänemark, Irland oder Malta zu schaffen. Das mittelgroße Polen hatte dem Vertragsentwurf ursprünglich zwar zugestimmt, sah sich danach jedoch benachteiligt. Polen verlangte zwischenzeitlich eine »Quadratwurzel-Regelung«. Dabei wird das Stimmrecht eines Landes ermittelt, indem die Wurzel aus seiner Bevölkerungszahl gezogen wird.
Auch andere Staaten haben in den zähen Verhandlungen Änderungen am Vertragsentwurf durchgesetzt. So werden für Großbritannien Ausnahmen von der Bindewirkung der EU-Grundrechtecharta verankert. Auch die Berufung eines EU-Außenministers als oberster Chefdiplomat der EU stieß auf britische Bedenken. Der »Außenminister« der EU, der im Einvernehmen mit den Regierungen arbeitet, heißt offiziell »Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik«. In diesem Amt werden die Funktionen des EU-Außenbeauftragten (»Generalsekretär und Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik«) und des EU-Kommissars für »Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik« gebündelt. Bisher haben der Spanier Javier Solana Madariaga und die Österreicherin Benita Ferrero-Waldner diese Posten inne.
Der Europäische Rat (EU-Gipfel) soll künftig für jeweils zweieinhalb Jahre von einem Präsidenten geleitet werden. Die Präsidentschaft des EU-Ministerrats rotiert weiterhin alle sechs Monate zwischen den Ministerstaaten. Die nationalen Kompetenzen werden gestärkt: Innerhalb von acht Wochen können nationale Parlamente gegen beabsichtigte Rechtsakte der EU Einspruch erheben, falls sie der Ansicht sind, dass diese die nationale Zuständigkeit verletzen. Das Europäische Parlament (EP) entscheidet künftig gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den EU-Haushalt. Die Zahl der EU-Kommissare wird bis 2014 von derzeit 27 auf 15 verkleinert.
Erstmals regelt der EU-Vertrag auch den freiwilligen Austritt eines Staates. Beitrittswillige Staaten müssen die »Werte« der EU respektieren und sich verpflichten, diese zu fördern. Mit diesen Formulierungen wird Forderungen aus Frankreich und den Niederlanden nach strikteren Beitrittskriterien entsprochen.
Der Grundlagenvertrag soll nun von einer Regierungskonferenz unter portugiesischem Vorsitz bis Jahresende in allen Einzelheiten ausgehandelt werden. Er muss dann noch von allen 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden, bevor er 2009 rechtzeitig zur nächsten Europawahl in Kraft treten kann. (MvB)
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