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01.11.04
Europäische Union: Verfassungsvertrag unterzeichnet
 
Am 29. Oktober 2004 ist in Rom der Vertrag über eine Verfassung für Europa von den Staats- und Regierungschefs sowie den Außenministern aller 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterzeichnet worden. Der Festakt fand im historischen Horatier- und Curiatiersaal des Kapitols statt, wo am 25. März 1957 die damaligen Gründerstaaten Deutschland, Italien, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg die Verträge für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) unterzeichnet hatten (diese sog. Römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft).

Die Staats- und Regierungschefs der EU, die im Rahmen der Konferenz von Vertretern der Mitgliedstaaten (Regierungskonferenz/RK) zusammengetreten waren, hatten am 18. Juni 2004 in Brüssel Einvernehmen über den Verfassungsvertrag erzielt, der ein bedeutender Schritt im Prozess der Integration und der Zusammenarbeit in Europa ist. Das Vertragswerk soll bis 2007 in Kraft treten. Zuvor muss es von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. In einigen Ländern wird per Referendum entschieden.

Die Verfassung für Europa für rund 450 Millionen EU-Bürger soll die am 1. Mai 2004 auf 25 Staaten erweiterte EU demokratischer, transparenter und effizienter machen und die bestehenden EU-Verträge ersetzen. Mit ihm werden u.a. das Amt eines hauptamtlichen EU-Ratspräsidenten und eines Außenministers geschaffen. In der künftigen EU-Kommission kann bis 2014 jedes Mitgliedsland einen Kommissar stellen. Danach soll die Kommissionsstärke auf zwei Drittel der Mitgliedstaaten begrenzt werden.

Entscheidungen im Ministerrat werden durch die Einführung der so genannten doppelten Mehrheit erleichtert: Ein Beschluss ist gefasst, wenn 55 Prozent der Staaten zustimmen, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Für eine Blockade sind mindestens vier Staaten erforderlich. Bei politisch sensiblen Themen wie der Außen-, Innen-, Justiz-, Wirtschafts- und Finanzpolitik ist die Zustimmung von 72 Prozent der Staaten nötig, die 65 Prozent der Bevölkerung vertreten.

Gestärkt wird die Kompetenz des Europäischen Parlaments, das mehr Rechte in der Agrar-, Struktur-, Justiz- und Innenpolitik erhält. Als Entgegenkommen an kleinere EU-Staaten wird die Mindestzahl der Europaabgeordneten von derzeit drei pro Land auf später sechs erhöht. Große Länder müssen bei einem auf maximal 750 Abgeordnete begrenzten Parlament künftig Sitze abgeben, bei Deutschland sind es drei der gegenwärtig 99 Sitze. Über diese erste europäische Verfassung wird im Fischer Weltalmanach 2005 ausführlich berichtet.

Der Streit um die neue EU-Kommission: Nach der Unterzeichnungszeremonie am Vormittag trafen sich die Staats- und Regierungschefs mit dem bisherigen Präsidenten der EU-Kommission Romano Prodi und den designierten Nachfolger José Manuel Durão Barroso, um über eine Umgestaltung der Kommissionsmannschaft zu beraten. Angesichts einer drohenden Abstimmungsniederlage im Europäischen Parlament (EP) hatte Barroso sein Personaltableau für die neue EU-Kommission am 27. Oktober 2004 zurückgezogen.

Damit entschärfte er eine wochenlange Auseinandersetzung um einige umstrittene Kandidaten. Die Sozialdemokraten (SPE), Grünen (FEA) und Liberalen (ALDE) im EP lehnen insbesondere den Italiener Rocco Buttiglione ab, der nach bisheriger Planung Innen- und Justizkommissar werden sollte. Buttiglione hatte Homosexualität als Sünde bezeichnet. Darüber hinaus wird an der Niederländerin Neelie Kroes (Wettbewerbsressort) wegen ihrer zahlreichen Aufsichtsratsmandate Kritik geübt. Dem Ungarn Laszlo Kovacs (Energie) wird vorgeworfen, nur ungenügende Kenntnisse über Energiepolitik zu besitzen; die Christdemokraten (EVP-ED) stoßen sich zudem an seiner kommunistischen Vergangenheit. Der Lettin Ingrida Udre (Steuern und Zölle) hängt der Verdacht einer Korruptionsaffäre an. Das EP kann nur das gesamte Gremium ablehnen, nicht jedoch einzelne Kommissare.

Als erster zog am 30. Oktober Buttiglione seine Kandidatur in der neuen EU-Kommission zurück.

   
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