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01.05.04
Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Staaten
 
Am 1. Mai 2004 sind der Europäische Union (EU) zehn Staaten beigetreten: Polen, Ungarn, Slowakei, Slowenien und Tschechien , die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie die beiden Mittelmeerinseln Malta und Zypern. Die EU hat 75 Mio. Bürger hinzugewonnen und besteht jetzt aus 25 Staaten mit zusammen 455 Millionen Bewohnern, die rund ein Viertel des globalen Bruttosozialprodukts erarbeiten. Die EU-Außengrenze verschiebt sich im Osten bis an die Grenzen zu Russland, Weißrussland und der Ukraine.

Mit Feuerwerken und Festlichkeiten wurde in der Nacht zum 1. Mai die Rückkehr der neuen EU-Mitglieder nach Europa gefeiert. Hunderttausende Menschen besuchten Feste unter freiem Himmel, Konzerte und Feiern an Grenzübergängen. 15 Jahre nach dem Fall der Mauer würdigten Politiker das Ende der Teilung Europas. Bei den offiziellen Feierlichkeiten in der irischen Hauptstadt Dublin – Irland hat zur Zeit die in halbjährlichem Turnus wechselnde EU-Ratspräsidentschaft inne – standen sich die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Staaten erstmals gleichberechtigt gegenüber. In einer feierlichen Zeremonie wurden die Fahnen der neuen Beitrittsländer gehisst. Der vom Europäischen Rat (EU-Gipfel) 1993 in Kopenhagen eingeleitete historische Prozess, das Vermächtnis von Konflikten und Spaltungen in Europa zu überwinden, war Ende 2002 durch den Abschluss der Verhandlungen mit den zehn Beitrittskandidaten und die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags am 16. April 2003 in Athen durch Vertreter der 15 EU-Staaten und der zehn künftigen Mitgliedstaaten vollendet und der Beitrittsvertrag anschließend von den zehn Staaten und den bisherigen 15 EU-Mitgliedsländern ratifiziert worden.

Übergangsregelungen: Die zehn neuen Mitgliedstaaten übernehmen die für den Europäischen Binnenmarkt geltenden Regeln für den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital (»vier Freiheiten«). EU-Bürger können sich mit dem Personalausweis frei in allen Beitrittsstaaten bewegen und umgekehrt. Zollkontrollen an den Binnengrenzen entfallen; sie werden an die neuen EU-Außengrenzen verlegt. Für Alkohol und Benzin gelten Freigrenzen wie bisher bei der Einfuhr aus EU-Staaten. Für Tabakwaren gibt es Übergangsfristen. Statt 800 Zigaretten wie aus dem Rest der EU dürfen Reisende aus Polen und Tschechien weiter nur 200 Stück pro Person einführen – so lange, bis auch dort Tabaksteuer in Höhe des EU-Mindestsatzes von 57 Prozent des Verkaufspreises erhoben wird. In Tschechien soll das Ende 2007, in Polen Ende 2008 geschehen. Billiger dürften auch die übrigen Waren aus den Beitrittsländern mit dem Fall der Zollgrenze nicht werden. Denn abgesehen von Agrarprodukten konnten die neuen EU-Staaten schon bisher fast alles zollfrei in die EU ausführen. Die Grenzkontrollen etwa zwischen Polen und Deutschland oder Tschechien und Österreich werden erst in einigen Jahren abgeschafft; denn die neuen Mitglieder müssen erst die Bedingungen der Schengener Übereinkommen erfüllen. Und darüber entscheiden einstimmig die bisherigen EU-Mitgliedstaaten (siehe Stichwort »Schengener Übereinkommen«). In vielen anderen Bereichen bringt der Stichtag 1. Mai kaum Veränderungen. Denn entweder hatten die Beitrittsstaaten ihre Gesetze längst dem EU-Standard angepasst, oder es gelten Übergangsfristen, wie bei der Freizügigkeit von Arbeitnehmern oder dem Kauf von Land. So brauchen beispielsweise Zuwanderer aus den Beitrittsländern auf dem deutschen Arbeitsmarkt für mindestens zwei Jahre noch eine Arbeitsgenehmigung. Der Beitritt zur EU ist nicht mit dem Beitritt zum Euro-Währungsgebiet gleichzusetzen. Ein EU-Staat kann den Euro einführen, sobald nach dem im Vertrag über die Europäische Gemeinschaft (EG) vorgesehenen Verfahren auf Grundlage der Konvergenzkriterien ein ausreichendes Maß an dauerhafter Konvergenz festgestellt wird und die nationale Zentralbank die rechtlichen Anforderungen erfüllt, um integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zu werden. Die Neu-Mitglieder behalten also vorerst ihre Währungen, der Euro dürfte aber in den Grenzgebieten weitgehend als Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Geteiltes Zypern: Da bei dem getrennten Referendum auf Zypern am 24. April 2004 die Inselgriechen gegen den UN-Plan zur Wiedervereinigung der seit 1974 geteilten Mittelmeerinsel gestimmt haben (während die Inseltürken dafür votierten), konnte am 1. Mai 2004 de facto nur der griechische Südteil, die international anerkannte Republik Zypern, der EU beitreten. Die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands an Verträgen und Rechtsakten auf den vom EU-Beitrittskandidaten Türkei besetzten Nordteil der Insel bleibt vorerst ausgesetzt. Die EU beschloss jedoch am 29. April ein umfangreiches Hilfspaket für den Norden der Insel. Dieser erhält bis 2006 eine Finanzhilfe von 259 Mio. Euro sowie weitreichende Handelserleichterungen.

Russische Bedenken ausgeräumt: Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der EU-Erweiterung für Russland möglichst gering zu halten, hatten sich die EU und Russland am 27. April 2004 auf die volle Einbeziehung der zehn neuen EU-Staaten in das Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Russland von 1997 geeinigt. Sonderregelungen sollen wirtschaftliche Nachteile, die Russland durch die Anwendung der EU-Zollbestimmungen in den neuen Mitgliedstaaten entstehen könnten, mildern. Denn die »Neuen« müssen ab 1. Mai 2004 sämtliche Aspekte der gemeinsamen Handelspolitik der EU übernehmen: Für sie gelten künftig alle multilateralen Handelsverpflichtungen der EU und auch alle EU-Handelsabkommen. Zugleich müssen sie ihre eigenen bilateralen Handelsabkommen mit Drittstaaten künden sowie Handelsaspekte aus anderen internationalen Abkommen eliminieren. Die EU garantiert Russland auch den freien Güterverkehr nach Kaliningrad – seit 1991 eine Exklave, die nach dem Beitritt von Litauen und Polen zur EU auf der Landseite vollständig von EU-Territorium umschlossen ist. Für den Personenverkehr zwischen dem russischen Kernland und Kaliningrad war bereits 2002 eine Transitregelung vereinbart worden, die mit den Schengener Übereinkommen vereinbar ist und die Souveränitätsrechte Litauens nicht einschränkt. Danach benötigen russische Staatsbürger seit 1.7.2003 für Fahrten von und nach Kaliningrad durch Litauen zwar kein Visum, aber ein preisgünstiges Dokument für den erleichterten Transit, das mehrfach genutzt werden kann, oder ein Dokument für den erleichterten Eisenbahntransit.

Weitere Beitritte geplant: Für 2007 ist die Aufnahme Bulgariens und Rumäniens geplant. Die Türkei, die seit Ende 1999 den Status eines Beitrittskandidaten hat, wartet zur Zeit auf den Beginn von Beitrittsverhandlungen; darüber will der Europäische Rat im Dezember 2004 entscheiden. Mazedonien und Kroatien haben inzwischen ebenfalls Beitrittsanträge gestellt. Das Beitrittsgesuch der Schweiz ruht, seit die Schweizer Bevölkerung Ende 1992 gegen die Ratifizierung des Vertrags zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gestimmt hat (siehe Stichwort »Europäischer Wirtschaftsraum«).

   
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