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USA: Menschenrechtsverletzungen in Guantánamo Bay

 
Der Oberste Gerichtshof bereitete am 28.6.2004 der Bush-Administration in einer richtungweisenden Entscheidung eine empfindliche Niederlage. Entgegen der Rechtsauffassung der Regierung, sie könne die auf dem exterritorialen Stützpunkt Guantánamo Bay (Kuba) inhaftierten Gefangenen ohne Anwalt, rechtliches Gehör und ordentlichen Prozess auf unbestimmte Zeit festhalten, stellte das Gericht fest, dass die Gefangenen nach dem Habeas-Corpus-Grundsatz Anspruch auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit ihrer Gefangenschaft durch ein US-Bundesgericht haben. Die Richter bestätigten der Regierung aber das Recht, im Interesse der nationalen Sicherheit Personen zunächst ohne Anklage festzusetzen. Dies gilt nach einer weiteren Entscheidung des Supreme Court im Fall des amerikanisch-saudi-arabischen Doppelbürgers Yasir Hamdi auch für US-Staatsbürger. Zur Rechtmäßigkeit der Gründe, die Gefangenen auf Guantánamo unter extremen Bedingungen zu internieren, äußerten sich die Richter nicht. Anwälte von Angehörigen der Inhaftierten und Bürgerrechtsorganisationen kündigten umgehend Klage auf Freilassung der Gefangenen an. Unterdessen begann auf Guantánamo die Einrichtung eines Militärtribunals. Die Praxis der US-Regierung, Terrorverdächtige als rechtlose »feindliche Kombattanten« in Guantánamo gefangen zu halten, war seit Sommer 2003 national wie international verstärkt in die Kritik geraten. Angesichts der fortdauernden Missachtung internationaler Rechtsgrundsätze in Guantánamo sprach der britische Lordrichter Johan Steyn im November 2003 von einem Versagen der US-Justiz, zugleich kritisierte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) die Inhaftierung von mindestens zwölf Minderjährigen. Den Verbündeten Australien und Großbritannien kamen die USA mit der Zusicherung entgegen, dass deren in Guantánamo internierten Staatsbürger nicht mit der Todesstrafe zu rechnen hätten. Im November 2003 wurden 20 Gefangene entlassen, im März 2004 waren es 28 (darunter fünf Briten), im April weitere 15. Seit August 2003 wurde das Lager ausgebaut (Camp V), um etwa 1000 Gefangene aufnehmen zu können, die Zahl der Insassen betrug im Juni 2004 offiziell etwa 600, nach anderen Quellen bis zu 800 Gefangene. Innenpolitisch verlagerte sich die Debatte auf die juristische Ebene. Verteidigungsminister Donald Rumsfeld erklärte im September 2003, die dauerhafte Internierung der Verdächtigen sei einer Aburteilung vorzuziehen. Im Dezember 2003 befand ein Berufungsgericht San Francisco, dass einem in Guantánamo inhaftierten Libyer Anspruch auf rechtlichen Beistand und die Überstellung an die zivile Gerichtsbarkeit zustehe. Zur gleichen Zeit entschied ein Appellationsgericht in New York die Entlassung von José Padilla, eines seit 2002 inhaftierten US-Bürgers, dem die Planung von Anschlägen angelastet wird, aus der Militärhaft.
 
 

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