Wichtigstes Ergebnis der Tagung des ER vom 7.-11.12.2000 in Nizza war die Einigung über einen neuen EU-Vertrag (Vertrag von Nizza) und damit der Abschluss der am 14.2. eröffneten Regierungskonferenz über die für eine Erweiterung der EU notwendigen institutionellen Reformen. Die beschlossenen Reformen bleiben jedoch in vielen Punkten hinter den Erwartungen zurück. Der Gipfel drohte mehrfach v.a. an der neuen Stimmengewichtung im Rat zu scheitern; Frankreich setzte seine Forderung nach Stimmengleichheit mit Deutschland im Rat durch. Die Verhandlungsführung von Frankreichs Präsidenten Jacques Chirac, dem Ratspräsidenten, wurde heftig kritisiert. Bei der Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen konnten die großen Mitgliedstaaten fast alle ihre nationalen Interessen durchsetzen: Das Vetorecht bleibt bei bestimmten Bereichen der gemeinsamen Handelspolitik (Frankreich), Asyl und Einwanderung (Deutschland), Steuer- und Sozialvorschriften (v.a. Großbritannien) sowie Struktur- und Kohäsionsfonds (Spanien) zumindest vorerst erhalten. Nach einer umfassenden öffentlichen Diskussion über die Zukunft der EU soll 2004 erneut eine Regierungskonferenz einberufen werden, die v.a. eine genauere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten, den Status der Charta der Grundrechte der EU, die Vereinfachung der Verträge und die Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas prüfen soll (Post-Nizza-Prozess).
Die Staats- und Regierungschefs trafen am 8.12. Grundsatzentscheidungen zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Angenommen wurden zudem u.a. die europäische Sozialagenda, in der konkrete sozialpolitische Maßnahmen für die kommenden fünf Jahre festgelegt werden, die Ziele für die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung sowie eine Erklärung zur Daseinsvorsorge. Mit einer Grundsatzentscheidung des ER zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer wurde bei der seit 1970 andauernden Diskussion über die Europäische Aktiengesellschaft ein Durchbruch erzielt. – Das EP beschloss am 31.5.2001, über den umstrittenen Vertrag von Nizza vorerst nicht abzustimmen; es forderte verbindliche Zusagen, dass die nächste Änderung des EU-Vertrags von einem Konvent, dem Vertreter des EP, der nationalen Parlamente, der Mitgliedstaaten und der Kommission angehören, vorbereitet wird. Die Zustimmung des EP zum Vertrag ist zwar für dessen Inkrafttreten nicht erforderlich, könnte aber Einfluss auf die Abstimmungen von Mitgliedstaaten, v.a. Belgien und Italien, haben.
Als erster EU-Staat ratifizierte Dänemark am 1.6. den Vertrag von Nizza. In Irland, dem einzigen Staat, in dem für die Ratifizierung des Vertrags von Nizza eine Volksabstimmung erforderlich ist, stimmten am 7.6. etwa 54 % der Teilnehmer gegen den neuen EU-Vertrag (Stimmbeteiligung rund 33 %). Die EU-Außenminister schlossen am 11.6. Nachverhandlungen über den Vertragstext aus (vom ER am 15./16.6. bestätigt); die Ratifizierung des Vertrags von Nizza durch die 15 Mitgliedstaaten soll weiterhin bis Ende 2002 abgeschlossen sein. – Über die künftige Gestaltung der EU bestehen zwischen Frankreich, das den Nationalstaaten eine zentrale Rolle in der EU zuschreibt, und Deutschland grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten. Die Vorschläge von Bundeskanzler Gerhard Schröder, vorgelegt in Form eines Ende April 2001 bekannt gewordenen Entwurfs eines Leitantrags für den SPD-Bundesparteitag im November, sehen dagegen eine Stärkung der EU-Organe und die Fortsetzung der europäischen Integration vor.
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